Das Amtsgericht hat den Satiriker Sebastian Hotz, bekannt als El Hotzo, in einem aktuellen Verfahren freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch gegen dieses Urteil Revision eingelegt, was zu einer Entscheidung des Kammergerichts führte.
Am Freitag bestätigte das Berliner Kammergericht den Freispruch, den das Amtsgericht Tiergarten im Juli 2024 ausgesprochen hatte. Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt. Damit bleibt die Feststellung bestehen, dass der 30-Jährige, der sich selbst als „Internetclown“ bezeichnet, sich nicht der Billigung einer Straftat oder der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht hat.
Der Fall nahm seinen Anfang im Juli 2024, als Hotz auf der Plattform X zwei Beiträge veröffentlichte, in denen er auf ein Attentat auf Donald Trump reagierte. Trump war bei einem Anschlag am Ohr verletzt worden. In seinen Posts verglich Hotz die Schüsse mit dem „letzten Bus“ und äußerte: „Leider knapp verpasst.“ In einem weiteren Beitrag erklärte er: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“ Diese Beiträge löschte er kurz darauf, was zu Strafanzeigen und einer heftigen Reaktion in sozialen Medien führte.
Das Amtsgericht Tiergarten entschied, dass die Äußerungen Hotz‘ als straflose Satire einzustufen seien, auch wenn sie als geschmacklos empfunden werden könnten. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Urteil nicht einverstanden und legte Rechtsmittel ein. Sie wirft Hotz vor, das Attentat gebilligt und den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Die Anklagebehörde bezeichnete die Äußerungen als „Hasskriminalität“ mit weitreichenden Auswirkungen und forderte eine Geldstrafe von 6.000 Euro.
Hotz, der 30 Jahre alt ist, ist als Comedian und Satiriker aktiv und hat auf der Plattform X eine Anhängerschaft von nahezu 740.000 Followern.
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Bildquelle: ai-generated-gemini