Die Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin bleibt ein Thema für die Justiz. Der Angreifer, ein 20-jähriger Syrer, wurde zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt, doch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat kurz vor Ablauf der Frist Revision eingelegt, was bedeutet, dass der Fall nun beim Bundesgerichtshof (BGH) weiterverhandelt wird.
Am 5. März entschied das Kammergericht Berlin, dass der junge Mann unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde. Die Richter stuften die Tat als radikal-islamistisch ein.
Der Vorfall ereignete sich am 21. Februar 2025, als der Syrer aus Leipzig nach Berlin reiste, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff durchzuführen. Er wählte gezielt das Holocaust-Mahnmal als Tatort aus und hatte sich zuvor über Messengerkommunikation als Mitglied des IS ausgegeben. Das 31 Jahre alte Opfer überlebte den Angriff nur knapp, nachdem es am Hals verletzt wurde.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, während das Gericht dem allgemeinen Strafrecht folgte. Der Verteidiger plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Der 20-Jährige war 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen und lebte in einer Unterkunft in Leipzig. Nach der Tat stellte er sich etwa zweieinhalb Stunden später den Behörden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In einem anderen Fall, der die Sicherheit von Jugendlichen betrifft, wurde berichtet, dass ein Berliner Jugendklub soll Vergewaltigung vertuscht haben. Zudem gab es kürzlich einen Vorfall in Österreich, wo ein deutscher Tourist Tumulte auslöste in einem Tiroler Hotel. Auch in Dänemark sorgte ein Vorfall für Aufsehen, bei dem ein Mann ein Baby entführte und der Verdacht auf versuchten Missbrauch besteht.
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Bildquelle: NoRud via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)