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Berlin schlägt Maßnahmen zur Stärkung des Strafrechts gegen Terror und zur Reform des Jugendstrafrechts vor

Der Senat von Berlin hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um den strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Gefahren zu verbessern und das Jugendstrafrecht fortzuentwickeln. Die Initiative umfasst die Bündelung von Staatsschutzkompetenzen, die Schließung von Strafbarkeitslücken beim Verbre…

Berlin schlägt Maßnahmen zur Stärkung des Strafrechts gegen Terror und zur Reform des Jugendstrafrechts vor
Marvin Machler auf Pexels

In der Sitzung des Senats am 1. September 2026 wurde unter der Leitung von Dr. Felor Badenberg, der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, ein Beschluss gefasst, eine Initiative im Bundesrat einzubringen. Diese Initiative zielt darauf ab, den strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Bedrohungen zu verbessern und das Jugendstrafrecht weiterzuentwickeln.

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Die Initiative umfasst drei wesentliche Bereiche, in denen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht:

Bündelung der Staatsschutzkompetenzen: Derzeit sind für Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden in der Regel die Jugendgerichte zuständig, was auch für viele Staatsschutzdelikte gilt. Zukünftig sollen jedoch die Staatsschutzkammern der Landgerichte für diese Straftaten verantwortlich sein. Diese Kammern haben fortlaufend mit terroristischen und anderen Staatsschutzverfahren zu tun und bringen daher besondere Erfahrung und Fachkenntnis in diesem Bereich mit.

Schließung der Strafbarkeitslücke beim Verbreiten von Propagandamitteln: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Juni 2026 hat ergeben, dass der Paragraf 86 des Strafgesetzbuches, der das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt, nicht auf die Terrororganisation „Islamistischer Staat“ anwendbar ist. Daher kann die Verbreitung solcher Propagandamittel bislang nur nach dem Vereinsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Der Paragraf 86 StGB sieht jedoch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor und ermöglicht umfassendere Ermittlungsmaßnahmen. Der Anwendungsbereich dieses Paragrafen soll daher entsprechend ausgeweitet werden.

Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Heranwachsende: Die Rechtsordnung sieht für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren grundsätzlich die Eigenverantwortung von Erwachsenen vor. Dennoch wird in etwa 90 Prozent der Fälle bei schwerster Kriminalität das Jugendstrafrecht angewendet, was als nicht sachgerecht erachtet wird. Der Grundsatz, dass ein junger Mensch mit Erreichen der Volljährigkeit ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft wird, sollte auch im Strafrecht gelten. Daher soll künftig bei Volljährigen grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen. Nur in Fällen, in denen erhebliche Verzögerungen in der geistigen und sittlichen Entwicklung des Täters festgestellt werden, soll weiterhin das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Dr. Felor Badenberg äußerte sich zu den Hintergründen der Initiative: „Der Anschlag auf den Berliner CSD hat uns auf erschreckende Weise die anhaltende Bedrohung durch islamistischen Terrorismus vor Augen geführt. Unser Rechtsstaat muss in der Lage sein, entschieden zu reagieren: Mit einem Strafrecht, das klare Regeln für die strafrechtliche Verantwortung von Volljährigen festlegt, Zuständigkeiten dort bündelt, wo besondere Expertise erforderlich ist, und Strafbarkeitslücken beim Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen konsequent schließt. Ein wehrhafter Rechtsstaat benötigt ein Strafrecht, das den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist.“

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Quellen: berlin.de, Die Zeit, Tagesspiegel

Bildquelle: Marvin Machler auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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