In Berlin gilt aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes die Mietpreisbremse. Diese Regelung besagt, dass die Mieten für Wohnungen, mit Ausnahme von Neubauten, nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) liegen dürfen. Bei einer Überschreitung von mehr als 20 % über der OVM kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, während eine Mietpreisüberhöhung von über 50 % als strafbarer Mietwucher gilt. Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, um einen fairen und rechtssicheren Wohnungsmarkt zu gewährleisten.
Zur Identifizierung möglicher Verstöße wird eine automatisierte Analyse von öffentlich zugänglichen Wohnungsinseraten auf gängigen Plattformen durchgeführt. Diese Analyse basiert auf dem aktuellen Mietspiegel Berlin 2026. Im Juni wurden erstmals 7.757 Inserate erfasst. Nach dem Ausschluss von Duplikaten und nicht anwendbaren Fällen wurden 4.539 Inserate bewertet, darunter 2.812 unmöblierte und 1.727 möblierte Wohnungen.
Von den 4.539 bewerteten Inseraten wiesen 2.102, was 46 % entspricht, einen Verdacht auf einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse auf. Bei 90 % dieser Fälle handelt es sich um Verstöße gegen die Mietpreisbremse, während 38 % zusätzlich den Verdacht auf Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und 48 % den Verdacht auf Mietwucher nach § 291 StGB aufweisen. In 10 % der Fälle liegt lediglich eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vor, da ein Ausschlusskriterium für die Mietpreisbremse vorliegt, wie beispielsweise Neubau.
Die betroffenen Vermieter werden nun von der Sicheres Wohnen AöR im Auftrag des Landes Berlin kontaktiert. Sie werden aufgefordert, ihre Mietforderungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, sofern die gesetzlichen Grenzen überschritten werden.
Der Mietenscan, der zunächst monatlich durchgeführt wird, hat das Ziel, Vermietende präventiv auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht hinzuweisen. Dies soll Wohnungssuchenden helfen, in einem weiterhin angespannten Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum zu finden und das Ausnutzen der Mangellage zu verhindern. Mit dem Schreiben erhalten die Vermieter neben Hinweisen zu möglichen Verstößen auch Informationen über das Mietrecht und den Berliner Mietspiegel.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, äußerte sich zu diesem Thema: „Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen. Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen. Der Mietenscan ist ein präventiver Baustein. Es geht um Gerechtigkeit für die Mieterinnen und Mieter, aber auch für rechtstreue Vermietende, wenn wir Verstöße gegen die Mietpreisbremse in den Fokus nehmen.“
Für weitere Informationen steht die Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Verfügung.
Quellen: berlin.de, taz, Berliner Morgenpost
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