Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Änderung des Schulgesetzes vorsieht. Im Mittelpunkt dieser Reform stehen verpflichtende Lernstandserhebungen für alle Schülerinnen und Schüler, die in jedem Schuljahr durchgeführt werden sollen. Diese Erhebungen umfassen unter anderem Vergleichstests in den Fächern Lesen und Mathematik.
Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) erklärte, dass das neue Gesetz dazu beitragen soll, Förderbedarfe frühzeitig zu identifizieren und die Effektivität pädagogischer Maßnahmen zu evaluieren. Sie betonte, dass diese Maßnahmen die Schulen zukunftsfähig machen würden.
Regelungen zur Bekämpfung von Schulschwänzen
Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Laut Günther-Wünsch beinhaltet er auch Regelungen zu Schulübergängen, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie die Einführung digitaler Klassenbücher, Zeugnissen und Schülerausweisen.
Zusätzlich sieht das Gesetz neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Schulschwänzen vor. Schülerinnen und Schüler, die häufig fehlen, fragwürdige Atteste vorlegen oder deren Eltern nicht erreichbar sind, können künftig zum Amtsarzt geschickt werden. Diese Regelung richtet sich nicht gegen chronisch kranke Kinder, sondern zielt auf schwer erklärbare Fehlzeiten und Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung ab. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik ist Berlin so sicher wie seit 10 Jahren, was auch zur Stabilität der Schulen beiträgt.
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Bildquelle: ai-generated-gemini