Das Diversity-Landesprogramm 2.0 zielt darauf ab, den Zugang zu Verwaltungsdiensten für alle Bürger zu optimieren.
Senatsbeschluss zur Förderung von Vielfalt
In der Sitzung des Senats am 10. März 2026 wurde unter der Leitung von Senatorin Cansel Kiziltepe das Diversity-Landesprogramm 2.0 verabschiedet. Dieses Programm baut auf den Erkenntnissen des vorherigen Diversity-Landesprogramms auf und legt den Schwerpunkt darauf, die Vielfalt der Stadtgesellschaft bei der Entwicklung und Bereitstellung von Verwaltungsleistungen zu berücksichtigen.
Umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung
Im Rahmen des Programms wurden insgesamt 58 Maßnahmen beschlossen, die darauf abzielen, die Angebote der Verwaltung zu verbessern und bestehende Barrieren abzubauen. Dazu zählen unter anderem:
- Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um besser auf die unterschiedlichen Lebens- und Bedarfslagen der Bürger eingehen zu können.
- Überarbeitung von Prozessen und Kommunikationswegen, um sicherzustellen, dass sie den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.
„Unsere Gesellschaft ist vielfältig, und diese Vielfalt soll sich auch in den Angeboten unserer Verwaltung zeigen“, erklärte Senatorin Cansel Kiziltepe. „Unsere Verwaltung muss für alle Menschen zugänglich sein und so funktionieren, dass sie den Menschen hilft, ohne sie mit unnötigen Hürden zu konfrontieren. Mit dem Diversity-Landesprogramm 2.0 wollen wir sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexueller Identität, von den Angeboten der Verwaltung profitieren.“
Umsetzungszeitraum und Begleitung
Die Umsetzung des Diversity-Landesprogramms ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Ein Leitungsgremium sowie Formate zur Einbindung der Zivilgesellschaft werden die Entwicklung und Umsetzung des Programms begleiten.
Hintergrundinformationen
Das Diversity-Landesprogramm stellt eine landesweite Strategie des Berliner Senats dar, um Diversity und Antidiskriminierung nachhaltig in die Strukturen und Abläufe der Berliner Verwaltung zu integrieren. Dies geschieht im Einklang mit den Paragrafen 11 und 12 des Landesantidiskriminierungsgesetzes. Das erste Diversity-Landesprogramm, das sich auf Personalmanagement und Öffentlichkeitsarbeit konzentrierte, wurde 2020 beschlossen und bis 2023 umgesetzt.
Das zweite Diversity-Landesprogramm besteht aus zwei Hauptsäulen:
- Personal & Diversity, geleitet von der Abteilung Landespersonal der Senatsverwaltung für Finanzen (Senatsbeschluss vom 23. September 2025).
- Diversitygerechte Verwaltungsleistungen, unter der Federführung der Abteilung Antidiskriminierung und Vielfalt der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
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