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Frühzeitige Umsetzung der Verbeamtung für Lehrkräfte in Berlin

Der Senat von Berlin hat den Verbeamtungsprozess für Bestandslehrkräfte vorzeitig abgeschlossen, wobei ein Großteil der Anträge erfolgreich bearbeitet wurde. Durch strukturelle Anpassungen und Digitalisierung konnte die Effizienz gesteigert und die Attraktivität des Standorts Berlin erhöht werden.

Frühzeitige Umsetzung der Verbeamtung für Lehrkräfte in Berlin
George Frewat auf Pexels

Am 31. März 2026 hat der Berliner Senat den Abschlussbericht zur Verbeamtung der Bestandslehrkräfte zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht, der von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, vorgelegt wurde, dokumentiert die Fortschritte des Verfahrens seit dessen Einführung im Jahr 2023. Der Verbeamtungsprozess befindet sich nun in der finalen Phase und konnte deutlich schneller als ursprünglich geplant vorangetrieben werden.

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Seit dem Start des Verfahrens wurde ein erheblicher Teil der antragsberechtigten Bestandslehrkräfte, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht haben, erfolgreich verbeamtet. Um den Prozess zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, wurden auf Basis einer unabhängigen Analyse gezielte strukturelle Anpassungen vorgenommen. Dazu gehören insbesondere die Digitalisierung zentraler Verfahrensschritte sowie die Verringerung bürokratischer Hürden. Diese Maßnahmen führten zu verkürzten Bearbeitungszeiten und einer spürbaren Erhöhung der monatlich abgeschlossenen Verfahren.

Durch die Wiedereinführung der Verbeamtung hat Berlin einen langanhaltenden Wettbewerbsnachteil bei der Rekrutierung von Lehrkräften abgebaut. Diese Maßnahme erhöht die Attraktivität des Standorts Berlin im bundesweiten Vergleich und fördert die langfristige Bindung qualifizierter Fachkräfte. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für die nachhaltige personelle Stabilität der Schulen in Berlin geschaffen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik ist Berlin so sicher wie seit 10 Jahren.

Im Jahr 2026 wird das Verfahren fortgesetzt, wobei der Fokus auf nachträglich eingegangenen Anträgen sowie der abschließenden Bearbeitung offener Einzelfälle liegt. Der Bericht wird dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Diskussion übergeben.

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Bildquelle: George Frewat auf Pexels

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