Der jüdische Student Lahav Shapira hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage erlitten. Er hatte die Freie Universität Berlin (FU) verklagt, um besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu fordern. Die Richter wiesen die Klage aus formalen Gründen ab. Sie stellten fest, dass das Berliner Hochschulgesetz die Universität zwar zur Vorbeugung und Beseitigung von Diskriminierung verpflichtet, jedoch kein individuelles Recht für Einzelpersonen vermittelt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der grundsätzlichen Relevanz des Themas gestatteten die Richter eine Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Shapira hatte seine Klage eingereicht, nachdem er im Februar 2024 in Berlin-Mitte von einem Kommilitonen angegriffen und verletzt worden war. Der 32-Jährige kritisiert die Hochschule dafür, dass sie seiner Meinung nach nicht ausreichend gegen antisemitische Diskriminierung vorgeht. Der Vorfall, der Shapira betrifft, wird derzeit auch vor dem Landgericht Berlin behandelt. Der Angreifer, der zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt wurde, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Tat als antisemitischen Gewaltexzess eingestuft.
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