Am 26. März 2026 äußerte sich der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, positiv zu den Urteilen der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, die sich mit der Gültigkeit von Abwendungsvereinbarungen befassten.
In den betreffenden Verfahren ging es um die rechtliche Wirksamkeit von Abwendungsvereinbarungen, die in den letzten Jahren zwischen den Bezirksämtern und Käufern von Grundstücken mit Mietwohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten, auch bekannt als Milieuschutzgebiete, abgeschlossen wurden. Diese Vereinbarungen ermöglichten es den Käufern, das Vorkaufsrecht des Bezirks zu umgehen, sofern sie sich verpflichteten, das Grundstück gemäß den Vorgaben der Erhaltungsverordnung zu nutzen.
Senator Gaebler betonte, dass die Entscheidungen der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin den Mietern in der Stadt mehr Rechtssicherheit bieten. Er bezeichnete dies als ein wichtiges Signal, da die soziale Durchmischung in den Stadtteilen aufrechterhalten werden müsse. Das Vorkaufsrecht sei in einer Stadt mit einem hohen Mietanteil wie Berlin ein bedeutendes Instrument. Er forderte die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine nachhaltige Lösung zu finden.
Im November 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten ausgeschlossen ist, wenn die bestehende Bebauung und Nutzung des Grundstücks den Vorgaben eines Bebauungsplans oder den Zielen städtebaulicher Maßnahmen entspricht. Diese Entscheidung entzieht der Praxis der Bezirke, die voraussichtlichen Verwertungsabsichten der Käufer bei der Prüfung des Vorkaufsrechts zu berücksichtigen, die rechtliche Grundlage.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wirft für bestehende Verträge die Frage auf, ob die Abwendungsvereinbarungen zwischen den Bezirken und den Käufern ungültig oder kündbar sind. Einige Käufer haben versucht, die vereinbarten Verzichtserklärungen auf mietpreiserhöhende Umbaumaßnahmen und Modernisierungen nicht länger gelten zu lassen und suchten rechtliche Klärung.
Aufgrund der Relevanz für Berlin übernahm die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in einigen dieser Verfahren die Prozessführung und unterstützte die Bezirke rechtlich.
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