Am 31. März 2026 hat der Berliner Senat unter der Leitung von Senatorin Katharina Günther-Wünsch den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe an den Rat der Bürgermeister übermittelt. Dieser Schritt zielt darauf ab, die bestehenden Strukturen in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe gezielt weiterzuentwickeln.
Der Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen am Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG), das die Umsetzung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Berlin regelt. Zu den zentralen Aspekten der geplanten Änderungen gehören:
- die Verbesserung des Kinderschutzes und der Delinquenzprävention,
- die Stärkung der Mitbestimmungsrechte junger Menschen in stationären Einrichtungen,
- eine verstärkte inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe,
- die Weiterentwicklung von Medienbildung sowie Maßnahmen zur Extremismusprävention.
Ein konkreter Vorschlag sieht vor, dass alle Jugendämter verpflichtet werden, spezialisierte Kinderschutzteams einzurichten. Zudem sollen die Ziele und Aufgaben im Bereich der Extremismusprävention klarer definiert werden, während der Jugendmedienschutz innerhalb der Jugendarbeit weiterentwickelt wird. Dies ist besonders relevant in Anbetracht der aktuellen Diskussionen, wie zum Beispiel im Fall des Berliner Jugendklubs, wo Vorwürfe laut wurden, dass eine Vergewaltigung vertuscht wurde.
Für minderjährige Jugendliche in stationären Hilfen wird die Vollzeitpflege künftig als vorrangige Hilfeform gesetzlich hervorgehoben. Darüber hinaus wird ein Landesgremium zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus stationären Einrichtungen gesetzlich verankert. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Sicherheit in Berlin zu erhöhen, was auch in der polizeilichen Kriminalstatistik reflektiert wird.
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Bildquelle: George Frewat auf Pexels