Am 31. März 2026 hat der Berliner Senat einen neuen Entwurf zur Abstimmungsordnung (AbstO) präsentiert. Dieser Entwurf, der von der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, eingebracht wurde, wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übermittelt.
Die Abstimmungsordnung regelt die Ausführungsbestimmungen des Abstimmungsgesetzes und legt fest, wie die Formulare für die Unterstützung von Volksinitiativen und Volksbegehren gestaltet sein müssen. Zudem definiert sie die speziellen Anforderungen, die bei der Anwendung der wahlrechtlichen Vorschriften des Landeswahlgesetzes (LWG) und der Landeswahlordnung (LWO) im Zusammenhang mit Volksentscheiden zu beachten sind.
Im Zuge der Anpassung an die novellierten Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung wird die Abstimmungsordnung entsprechend überarbeitet. Darüber hinaus sind weitere Verbesserungen vorgesehen.
Für die aktuell laufenden Volksbegehren und -initiativen ergeben sich durch die Neufassung der Abstimmungsordnung keine Änderungen. Diese können weiterhin mit den bereits im Umlauf befindlichen Formularen für die Unterschriftslisten und -bögen fortgeführt werden.
Kontaktinformationen sind über das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin erhältlich.
„`
Bildquelle: Gunnar Klack via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)