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Neues Gesetz zur Wohnraumsicherung in Berlin beschlossen

Der Senat von Berlin hat das Wohnraumsicherungsgesetz beschlossen, das den Schutz von Mietern stärkt und die Anzeigepflicht für Untervermietungen von WBS-Wohnungen einführt. Zudem werden Änderungen an bestehenden Gesetzen vorgenommen, um die Transparenz und Effizienz in der Wohnungsverwaltung zu …

Neues Gesetz zur Wohnraumsicherung in Berlin beschlossen
Bildquelle: Brandon Griggs auf Unsplash

Am 17. März 2026 hat der Berliner Senat in seiner Sitzung die Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, für ein neues Gesetz zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Dieses Gesetz wird nun im Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung eingebracht.

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Das Artikelgesetz beinhaltet Änderungen an drei bestehenden Regelungen: dem Wohnraumgesetz Berlin (WoG Bln), dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WoAufG Bln) sowie dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG). Der Rat der Bürgermeister hatte dem Entwurf bereits am 19. Februar 2026 zugestimmt, nachdem der Senat am 6. Januar 2026 erstmals darüber beraten hatte. Seitdem wurden einige Anpassungen vorgenommen.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Auf Vorschlag des Rates der Bürgermeister wird im Gesetzesentwurf berücksichtigt, dass die Einführung einer Anzeigepflicht für die Untervermietung von Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) möglicherweise einen erhöhten Personalbedarf zur Folge haben könnte. Da jedoch bislang keine Erfahrungswerte vorliegen, ist der genaue Umfang des zusätzlichen personellen Aufwands noch unklar.

Das neue Gesetz sieht die Einführung einer Anzeigepflicht für die Untervermietung von WBS-Wohnungen vor. Auf Anregung der Bezirke wurde zudem festgelegt, dass beim Auszug des Untermieters eine Mitteilung an das zuständige Wohnungsamt erfolgen muss. Dies soll sicherstellen, dass die Wohnungsämter zeitnah über das Ende des Untermietverhältnisses informiert werden, was eine ordnungsgemäße Dokumentation im WBS-Kataster ermöglicht. Zudem wird eine Verpflichtung zur Mitteilung der aktuellen Miethöhe eingeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur zulässigen Miete zu überprüfen.

Eine weitere Änderung betrifft das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zukünftig entfällt die Pflicht zur Einhaltung einer Anfangsmiete für Ersatzwohnraum, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus errichtet wird. In der Regel muss bei der Beseitigung von Wohnraum Ersatz geschaffen werden, der zu einer angemessenen Anfangsmiete vermietet werden muss. Da Ein- und Zweifamilienhäuser nur einen geringen Teil des Berliner Mietmarktes ausmachen und meist von den Eigentümern selbst bewohnt werden, soll diese Änderung die Praxisgerechtigkeit erhöhen und die Abläufe in den Wohnungsämtern vereinfachen.

Christian Gaebler, der Senator für Stadtentwicklung, betont, dass mit dem Wohnraumsicherungsgesetz der Schutz von Mietern gestärkt und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Berlin gefördert wird. Durch mehr Transparenz und klare Regelungen sollen die Bezirke in der Lage sein, bestehende Vorgaben effektiver umzusetzen.

Für weitere Informationen steht das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind: Jüdenstr. 1, 10178 Berlin, Telefon: (030) 9026-2411.

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