Eine Initiative hat Klage gegen die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg eingereicht. Fünf Anwohner halten die Maßnahme für rechtswidrig und argumentieren, dass der Senat unverhältnismäßig in die Rechte der Anwohner und Parknutzer eingreife. Der Anwalt des Bündnisses „Görli zaunfrei“, David Werdermann, erklärte, dass man vor dem Verwaltungsgericht klage und einen Eilantrag gegen die Schließung gestellt habe. Das Bündnis hatte bereits zuvor angekündigt, rechtliche Schritte gegen die nächtliche Schließung einzuleiten.
Der Görlitzer Park wird seit Anfang März jeden Abend um 22.00 Uhr geschlossen, nachdem 16 Eingangstore errichtet wurden. Diese Entscheidung wurde von der Senatskoalition aus CDU und SPD getroffen, um gegen den Drogenhandel und andere kriminelle Aktivitäten vorzugehen. Eine wissenschaftliche Studie soll die Auswirkungen der Maßnahme nach dem Sommer untersuchen.
Die Klage richtet sich konkret gegen die Allgemeinverfügung, die im Februar erlassen wurde und die neuen Öffnungszeiten des Parks festlegt. Anwalt Werdermann erwartet, dass die Entscheidung über den Eilantrag einige Wochen in Anspruch nehmen wird. Sollte eine der Parteien unterliegen, könnte sie vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Das Hauptverfahren könnte sich über mehr als ein Jahr hinziehen.
In der Klage werden vier zentrale Punkte angeführt: Erstens sei der Senat nicht für die Grünanlage des Bezirks zuständig. Zweitens fehle es an konkreten Zahlen, die die Einstufung des Parks als kriminalitätsbelasteten Ort rechtfertigen würden. Drittens betreffe die Schließung nicht nur Kriminelle, sondern auch alle Anwohner. Viertens wird argumentiert, dass die Maßnahme wirkungslos sei, da sich die Kriminalität verlagern werde.
Die klagenden Anwohner berichten, dass sie den Park aufgrund beengter Wohnverhältnisse als Ort für Grillfeste, Geburtstagsfeiern und zum Ausführen ihrer Hunde nutzen. Ein blinder Anwohner äußerte, dass er seit der Schließung einen längeren Weg in Kauf nehmen müsse.
Die Initiative „Görli zaunfrei“ hat durch Spendenaufrufe und ein Solidaritätskonzert ausreichend Mittel gesammelt, um die Klage durch mehrere Instanzen zu finanzieren. Im Bedarfsfall könnte auch das Verfassungsgericht eingeschaltet werden. Eine bereits laufende Klage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, der von den Grünen geführt wird, wird derzeit vom Verwaltungsgericht behandelt. In einem Eilverfahren hatte der Bezirk zuvor verloren.
Rechtsanwalt David Werdermann hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich Kläger gegen ein Alkoholverbot im Monbijoupark in Berlin-Mitte sowie gegen ein Cannabisverbot im Englischen Garten in München vertreten. Zudem gibt es Berichte über einen Barca-Fan, der 580 Kilometer ins falsche Stadion fuhr, was die Absurdität mancher Entscheidungen verdeutlicht. Auch die Situation in einem Berliner Jugendklub zeigt, wie wichtig es ist, dass die Rechte der Anwohner gewahrt bleiben.
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Bildquelle: ai-generated-gemini