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Schulungsinitiative zur Förderung von KI-Kompetenzen in der Berliner Steuerverwaltung

Die Berliner Steuerverwaltung führt Schulungen zur Förderung von KI-Kompetenzen für ihre Beschäftigten ein, um den Einsatz von KI-Technologien effizient und verantwortungsvoll zu gestalten. Ab April 2026 wird ein Online-Schulungsangebot bereitgestellt, das auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt …

Schulungsinitiative zur Förderung von KI-Kompetenzen in der Berliner Steuerverwaltung
George Frewat auf Pexels

Die Berliner Steuerverwaltung befindet sich im Prozess der Digitalisierung, wobei ein zentraler Aspekt der Einsatz von Technologien mit Künstlicher Intelligenz (KI) ist. Im Rahmen des Programms KONSENS werden zunehmend KI-gestützte Anwendungen implementiert. Ziel ist es, die KI-Kompetenzen der Mitarbeiter in den Finanzämtern zu fördern. Hierzu werden umfassende Schulungsangebote bereitgestellt.

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Stefan Evers, der Finanzsenator, betont, dass KI mittlerweile ein alltägliches Thema ist und eine bedeutende Rolle bei der Effizienzsteigerung in der Steuerverwaltung spielt. Mit dem neuen verpflichtenden Schulungsangebot, das Basis- und Anwenderschulungen umfasst, sollen die Potenziale von KI aufgezeigt und gleichzeitig auf die datenschutzrechtlichen Risiken hingewiesen werden.

Der Startschuss für die Schulungen fällt mit einer viertägigen Präsenzveranstaltung, die vom 24. bis 27. März 2026 stattfindet. Der erste Tag wird im Campus des GovTech Deutschland e.V. abgehalten, während die folgenden Tage in der Finanzschule Berlin im Finanzamt Charlottenburg stattfinden. Um sicherzustellen, dass alle rund 450 Führungskräfte der Berliner Finanzämter teilnehmen können, wurde die Veranstaltung auf vier Tage ausgelegt, sodass täglich bis zu 120 Personen geschult werden können. Die Themen umfassen unter anderem KI-Recht und KI-Ethik.

Die Schulungen zielen nicht nur darauf ab, grundlegende Kenntnisse über KI zu vermitteln und über aktuelle Entwicklungen zu informieren, sondern auch auf die Weiterbildung im Bereich Change-Management. Die Führungskräfte sollen darauf vorbereitet werden, ihre Mitarbeiter bei der schrittweisen Integration von KI in den Arbeitsalltag zu unterstützen und den damit verbundenen Veränderungsprozess aktiv zu begleiten.

Ab April 2026 wird ein Online-Schulungsangebot über die Lernplattform ILIAS für alle anderen Mitarbeiter der Berliner Finanzämter bereitgestellt. Diese eLearning-Plattform ermöglicht eine zügige und parallele Schulung, flexible Zeitgestaltung und die automatische Erstellung von Leistungsnachweisen. Geplant ist eine Basisschulung, die grundlegendes Wissen über Anwendungsbereiche und Funktionsweisen von KI vermittelt, wobei datenschutzrelevante und ethische Aspekte berücksichtigt werden.

Auf dieser Basis sollen individuelle Schulungsbedarfe der Mitarbeiter ermittelt werden, die sich an verschiedenen KI-Kompetenzprofilen orientieren. Dabei wird die Bewertung der persönlichen Vorkenntnisse und der im Arbeitsalltag verwendeten KI-Systeme im Vordergrund stehen. Ziel ist es, den Mitarbeitern eine auf ihre beruflichen Anforderungen abgestimmte Anwenderschulung anzubieten. Die Nutzung eines KI-Tools ist erst nach Abschluss der Basis- und Anwenderschulung zulässig. Für neue Mitarbeiter sind diese Schulungen ein fester Bestandteil des Onboarding-Prozesses.

Evers hebt hervor, dass die Verwaltung im Wettbewerb um talentierte Fachkräfte nur dann Vorteile hat, wenn die Ansprüche an die Digitalisierung mit der Realität übereinstimmen. Das Schulungsangebot zur Förderung von KI-Kompetenzen stellt einen wichtigen Schritt in diese Richtung dar. Damit wird nicht nur den hohen Erwartungen an eine moderne Verwaltung Rechnung getragen, sondern auch die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber verbessert.

Mit diesem neuen Schulungsangebot erfüllt die Steuerverwaltung die Anforderungen der im Juli 2024 veröffentlichten Europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Die Regelungen der KI-VO treten schrittweise in Kraft. Gemäß Artikel 4 der KI-VO sind sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Maßes an KI-Kompetenz zu ergreifen. Diese Maßnahmen betreffen sowohl das eigene Personal als auch Personen, die im Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen betraut sind.

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