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Senat beschließt Finanzierung der Anschaffung eines neuen Krankenhausinformationssystems der Charité

Der Senat hat die Finanzierung für ein neues Krankenhausinformationssystem der Charité beschlossen. Dieses System ist entscheidend für die digitale Versorgungssicherheit und die effiziente Behandlung von Patienten in Berlins größter Universitätsmedizin.

Senat beschließt Finanzierung der Anschaffung eines neuen Krankenhausinformationssystems der Charité
Dirk1981 via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

In der Sitzung des Senats am 10. März 2026 wurde die Finanzierung für die Anschaffung eines neuen Krankenhausinformationssystems (KIS) der Charité – Universitätsmedizin Berlin beschlossen. Dies ermöglicht der Charité, die notwendigen Kredite für die Beschaffung des Systems aufzunehmen.

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Dr. Ina Czyborra, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, betonte:

„Das KIS ist das digitale Rückgrat der Versorgung von Patientinnen und Patienten und der Leistungsfähigkeit der Charité. Es ist zentral für Behandlung, Dokumentation, Koordination und die sichere Verfügbarkeit relevanter Gesundheitsdaten. Für eine Universitätsmedizin von der Größe und Bedeutung der Charité ist ein leistungsfähiges, sicheres und zukunftsfestes KIS existenziell. Mit dem heutigen Beschluss sendet der Senat ein klares Signal: Berlin steht an der Seite seiner Universitätsmedizin und übernimmt Verantwortung für die Zukunft einer Einrichtung, die für die gesundheitliche Versorgung dieser Stadt und weit darüber hinaus unverzichtbar ist.“

Die Erneuerung des KIS ist zudem von entscheidender Bedeutung für die Sicherstellung der kritischen Versorgungsinfrastruktur der Charité. Im Gesundheitssektor gelten für kritische Infrastrukturen besondere Sicherheitsanforderungen an informationstechnische Systeme. Gemäß § 8a BSIG sind Betreiber verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen; dazu zählt auch der Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. Angesichts der steigenden Cyberrisiken und der Notwendigkeit, Krankenhäuser auch in Krisen- und Notlagen handlungsfähig zu halten, kommt der Erneuerung des KIS der Charité eine besondere Bedeutung zu.

Dem Beschluss des Senats ging ein aufwendiges und sorgfältiges Verfahren seitens der Charité sowie ein intensiver Abstimmungsprozess mit den beteiligten Senatsverwaltungen voraus. Die Charité hat das Vergabeverfahren über mehrere Jahre hinweg vorbereitet und durchgeführt. Der Senat nimmt Stellung zum Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs.

Die Vorlage wird nun dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin zur weiteren Beratung übergeben.

Kontakt:

  • Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
  • Jüdenstr. 1, 10178 Berlin
  • Tel.: (030) 9026-2411
  • E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei

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Bildquelle: Dirk1981 via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

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