In der Sitzung des Senats am 16. Juni 2026 wurde der „Fortschrittsbericht StEP Wohnen 2040“ verabschiedet, der von Christian Gaebler, dem Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, vorgestellt wurde. Der Bericht analysiert die Zielsetzungen für den Wohnungsneubau bis zum Jahr 2040. Dabei werden sowohl die Baufertigstellungen als auch die demografischen Entwicklungen der vergangenen Jahre berücksichtigt. Zudem wird der Wohnungsbedarf für den Zeitraum von 2026 bis 2040 prognostiziert und die verfügbaren Flächenpotenziale werden ermittelt.
Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen hat Berlin signifikante Fortschritte bei der Schaffung von Wohnraum erzielt. Zwischen 2022 und 2025 wurden in der Stadt rund 60.000 Wohnungen errichtet, obwohl die Bauzinsen und Baupreise gestiegen sind.
Der Fortschrittsbericht legt besonderen Fokus auf die Wohnungsbedarfe und die verfügbaren Wohnungspotenziale. Für den Zeitraum von 2026 bis 2040 wird ein Bedarf von 211.000 Wohneinheiten festgestellt. Dieser Bedarf setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen aus einem Entlastungsbedarf von 138.000 Wohneinheiten, der zur Entspannung des Berliner Wohnungsmarktes erforderlich ist, und zum anderen aus einem demografisch bedingten Bedarf von 73.000 Wohneinheiten, der durch das prognostizierte Bevölkerungswachstum entsteht.
Die bisher identifizierten Potenziale für den Wohnungsbau belaufen sich auf 213.000 Wohneinheiten, was den Bedarf von 211.000 Wohneinheiten nahezu abdeckt. Um jedoch auf zukünftige Ereignisse, wie einen unerwarteten Bevölkerungsanstieg in Krisensituationen, vorbereitet zu sein, enthält der StEP Wohnen Empfehlungen zur Flächenvorsorge. Diese sieht die Identifizierung zusätzlicher 50.000 Wohneinheiten vor.
Ein wesentlicher Aspekt der Stadtentwicklung in Berlin sind die Neuen Stadtquartiere (NSQ). Die 24 NSQ, die ein Gesamtpotenzial von etwa 61.000 Wohneinheiten bieten, spielen auch künftig eine bedeutende Rolle, insbesondere im Bereich des gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus. Für 15.000 Wohneinheiten in diesen Gebieten wurden in der aktuellen Legislaturperiode die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen.
Darüber hinaus wurden durch den Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 umsetzungsorientierte Innenentwicklungskonzepte (IEK) initiiert, die von den Bezirken erarbeitet werden. Diese Konzepte unterstützen die Zielsetzung einer klimaschonenden dreifachen Innenentwicklung.
Der Bericht thematisiert auch verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, wie das Schneller-Bauen-Gesetz, die Wohnraumförderung und das Engagement der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Diese Maßnahmen schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, betont, dass trotz schwieriger Rahmenbedingungen erfolgreich neuer Wohnraum geschaffen wird. Der Wohnungsbedarf in Berlin bleibt jedoch hoch, weshalb weiterhin an der Identifizierung neuer Potenziale gearbeitet wird, um auch in Zukunft ausreichend Flächen für gemeinwohlorientierten Wohnraum zur Verfügung zu haben. Zudem zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik, dass Berlin so sicher ist wie seit 10 Jahren.
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Quellen: berlin.de
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