Senat erkennt außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung des Gebiets „Stadteingang West“ an
Im Kontext der städtischen Entwicklung hat der Senat von Berlin am 14. Juli 2026 eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, die am 9. Juni 2026 eingereicht wurde, wurde genehmigt. Diese Entscheidung bezieht sich auf die Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Relevanz für zentrale Bereiche des neuen Stadtquartiers „Stadteingang West“ sowie für das Internationale Congress Centrum (ICC). Der Rat der Bürgermeister hatte bereits am 25. Juni 2026 seine Zustimmung zu dieser Vorlage gegeben.
Durch den Senatsbeschluss wird die Verantwortung für die Erstellung und Festlegung von Bebauungsplänen in diesem etwa 70 Hektar umfassenden Gebiet künftig bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen. Dies ist ein entscheidender Schritt in der Umgestaltung des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115), das eine grundlegende Veränderung des bislang verkehrsdominierten Gebiets zwischen der westlichen Innenstadt Berlins und dem Grunewald mit sich bringt.
Entwicklungspotenziale im neuen Stadtquartier
Die Umgestaltung bietet die Möglichkeit, bislang wenig genutzte und unzureichend erschlossene Flächen neu zu entwickeln. Im neuen Stadtquartier „Stadteingang West“ sollen dringend benötigte Wohnräume geschaffen werden, mit einem Potenzial von etwa 2400 bis 2800 Wohneinheiten. Darüber hinaus sind soziale Infrastrukturen, Gewerbeflächen sowie Einrichtungen für die Messe und Logistik vorgesehen. Ein zentraler Bestandteil ist das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald, auf dem das landeseigene Wohnungsunternehmen Howoge mbH bezahlbaren Wohnraum für die Berliner Bevölkerung errichten wird.
Planungsgrundlagen und Infrastruktur
Die angestrebten Ziele der Transformation basieren auf den Ergebnissen eines wettbewerblichen Dialogs aus dem Jahr 2024 sowie dem am 28. Mai 2026 vom Senat genehmigten Rahmenplan. Für die Entwicklung des Areals sind die Planung und der Bau überbezirklicher Verkehrs- und Erschließungsinfrastrukturen von großer Bedeutung, die sowohl auf Senats- als auch auf Bundesebene koordiniert werden müssen. Mit der Übertragung der Zuständigkeit an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird der gesamte städtebauliche Planungs- und Baurechtschaffungsprozess nun umfassend vom Senat geleitet.
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Quellen: berlin.de
Bildquelle: Hedieh Rouhi auf Pexels