In der Sitzung des Senats am 7. Juli 2026 wurde unter der Leitung von Ute Bonde, der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Thema der Parkgebührenermäßigungen für stationsloses Carsharing behandelt. Diese Ermäßigungen, die seit 2023 in Kraft sind, sollen nun bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, Carsharing als wichtigen Bestandteil der Mobilitätswende zu fördern, insbesondere wenn die Nutzer am elektronischen Parkraummanagementsystem, auch bekannt als Handy-Parken, teilnehmen.
Zusätzlich wird der Einsatz von elektrisch betriebenen Carsharing-Fahrzeugen, die mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sind, besonders unterstützt. Diese Fahrzeuge profitieren von einer weiteren Halbierung der Parkgebühren, was ihre klima- und umweltfreundliche Bilanz unterstreicht.
Ute Bonde äußerte sich zu den Vorteilen des Carsharings und betonte, dass es eine flexible Mobilitätslösung darstellt, die das umfangreiche Angebot des öffentlichen Nahverkehrs ergänzt. Dadurch wird die Notwendigkeit verringert, dass viele Berlinerinnen und Berliner eigene Autos besitzen, die häufig ungenutzt auf der Straße stehen. Mit den reduzierten Parkgebühren setzt das Land Berlin weiterhin auf die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität durch Carsharing.
Der Senat hat die von Senatorin Bonde vorgelegte Siebte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) zur Kenntnis genommen. Diese Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur weiteren Beratung vorgelegt.
Für weitere Informationen steht das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin zur Verfügung.
Quellen: berlin.de
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