Am 24. März 2026 hat der Senat von Berlin in seiner Sitzung den umfassenden Wärmeplan beraten, der von Ute Bonde, der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, vorgestellt wurde. Der nächste Schritt sieht vor, dass dieser Plan dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt wird.
Senatorin Ute Bonde hob hervor, dass die Wärmewende eine anspruchsvolle Gemeinschaftsaufgabe darstellt. Der Wärmeplan wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter Energieversorgungsunternehmen, der Wohnungswirtschaft, Verbänden und der Verwaltung, entwickelt. Er soll die Grundlagen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung in Berlin schaffen.
Das Ziel des Senats ist es, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral und zuverlässig zu gestalten. Der Wärmeplan definiert Leitlinien für die Politik, die Verwaltung, Betreiber von Energieinfrastrukturen sowie Gebäudeeigentümer. Er beschreibt, wie bestehende Heizsysteme in Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden können. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau und der effizienten Nutzung von Wärmenetzen.
Der Wärmeplan unterscheidet zwischen drei verschiedenen Gebietstypen, die jeweils unterschiedliche Handlungsschwerpunkte aufweisen:
Ausbaugebiete: In diesen Bereichen, wo ein Anschluss an ein bestehendes oder geplantes Wärmenetz möglich ist, bietet der Plan bereits konkrete Orientierungen.
Dezentrale Gebiete: Hier empfiehlt der Plan vorrangig individuelle Lösungen, wie den Einsatz von Wärmepumpen, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Prüfgebiete: In diesen Zonen sind derzeit vertiefende Analysen notwendig. Im Rahmen der Fortschreibung sollen schrittweise tragfähige Lösungen entwickelt werden.
Zur Unterstützung der Wärmeplanung wurde eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen erarbeitet. Diese Strategie zielt darauf ab, den Ausbau der Infrastruktur zu beschleunigen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu optimieren und Eigentümer bei Entscheidungen zum Heizungstausch gezielt zu unterstützen.
Mit dem Wärmeplan erfüllt der Senat seine gesetzliche Verpflichtung, bis zum 30. Juni 2026 gemäß dem Wärmeplanungsgesetz einen kommunalen Wärmeplan zu verabschieden.
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