Am 17. März 2026 hat der Senat von Berlin in seiner Sitzung den Entwurf für das Gesetz zum einfachen Bauen, bekannt als Einfach-Bauen-Berlin-Gesetz, vorgestellt. Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, hat diesen Entwurf zur Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister übergeben.
Das Artikelgesetz sieht Änderungen an drei bestehenden Regelungen vor: der Bauordnung für Berlin (BauO Bln), dem Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln) sowie dem Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB). Darüber hinaus wird bis Mai 2026 ein Maßnahmenpaket entwickelt, das Prüf- und Arbeitsaufträge für die Senatsverwaltung umfasst. Dieses Paket soll dazu dienen, weitere gesetzliche Anpassungen auf Bundes- und Landesebene vorzubereiten und unterstützende Maßnahmen wie die Erstellung von Leitfäden, digitalen Tools und Quickchecks zu fördern.
Das Hauptziel des Gesetzentwurfs besteht darin, durch die Senkung rechtlicher Standards und die Beschleunigung von Verfahren auf die hohen Baukosten zu reagieren. Dies soll einen geeigneten Rahmen für einfaches und kostengünstiges Bauen schaffen, insbesondere um den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu fördern.
Eine geplante Änderung der Bauordnung sieht vor, den Umbau oder die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken zu erleichtern. Hierbei sollen die rechtlichen Anforderungen an den Brand-, Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz für bestehende Gebäude und Bauteile gesenkt werden. Weitere Vereinfachungen betreffen unter anderem die Abstandsflächen, die Einführung einer Rechtsgrundlage für die Nutzung von Vereinigungsbaulasten, die reduzierte Mindestraumhöhe für Aufenthaltsräume in Dachgeschossen sowie den Wegfall der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellräumen für Wohnungen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird eine Regelung angestrebt, die es ermöglicht, das gesamte öffentliche Recht zu prüfen, sodass die Baugenehmigung den Abschluss der Prüfung darstellt. Dies würde bedeuten, dass vor dem Baubeginn keine weiteren Kontrollen und Bescheide erforderlich sind. Zudem sollen durch eine neue Regelung zum Verfahrensablauf in der Bauordnung und eine klärende Regelung zur Zuständigkeit im AGBauGB die Anwendung des sogenannten Bauturbos in Berlin erleichtert und die Bauprozesse insgesamt beschleunigt werden.
Die Anpassungen im Denkmalschutzgesetz zielen ebenfalls auf Vereinfachungen ab, indem die Denkmalschutzbehörden künftig genehmigungsfreie Maßnahmen benennen können, was sowohl Vorhabentragende als auch die Verwaltung entlastet.
In Kombination mit dem Ende 2024 in Kraft getretenen Schneller-Bauen-Gesetz wird das vorgelegte Gesetz für einfaches Bauen die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben, insbesondere für den Bau von bezahlbaren Wohnungen, erheblich verbessern.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, äußerte, dass das Einfach-Bauen-Berlin-Gesetz nach dem Schneller-Bauen-Gesetz einen weiteren bedeutenden Schritt darstellt, um den Wohnungsneubau in Berlin zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten. Er betonte, dass in dieser Legislaturperiode bereits 80.000 neue Wohnungen entstehen werden.
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Bildquelle: George Frewat auf Pexels