Am Flughafen Berlin-Brandenburg kommt es am Mittwoch zu einem Warnstreik, der alle Flüge betrifft. Die Gewerkschaft Verdi hat das Personal zu diesem Streik aufgerufen, was zahlreiche Reisende in eine schwierige Lage bringt.
Betroffene Passagiere haben bestimmte Ansprüche, die von der Verbraucherzentrale Berlin erläutert werden. Airlines sind verpflichtet, den Fluggästen entweder eine Umbuchung auf einen anderen Flug anzubieten oder den Ticketpreis zurückzuerstatten.
In diesem speziellen Fall sind die Fluggesellschaften jedoch von der Pflicht zur Entschädigung befreit, da der Streik nicht im Verantwortungsbereich der Airlines liegt. Die Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass der Streik des Flughafenpersonals nicht als außergewöhnlicher Umstand gilt, der die Airlines von ihrer Verantwortung entbindet.
Rechte der Fluggäste bei Flugausfällen
Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Airlines bei Verspätungen und Flugausfällen Entschädigungen leisten müssen. Diese können je nach Länge der Strecke zwischen 250 und 600 Euro betragen.
Allerdings entfällt die Zahlungspflicht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Streiks werden nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand betrachtet. Sollte das Personal einer Airline selbst streiken, ist die Fluggesellschaft für die Passagiere verantwortlich. Da jedoch Verdi das Flughafenpersonal und nicht das Personal einer bestimmten Fluggesellschaft zum Streik aufgerufen hat, liegt die Verantwortung nicht bei den Airlines. Zudem könnte es auch Auswirkungen auf andere Verkehrsmittel geben, wie etwa die wichtige Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin.
Ein weiterer Aspekt sind die Herausforderungen, mit denen das Personal konfrontiert ist, wie auch bei den Lufthansa-Piloten.
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Bildquelle: ai-generated-gemini