Ermittlungen führen zu Anklage gegen mutmaßliche Drogenhändler
Am 16. März 2026 hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) Anklage gegen fünf Personen erhoben, die verdächtigt werden, Teil einer professionellen Gruppe zu sein, die im Internet mit Betäubungsmitteln handelt.
Vorwürfe gegen die Angeschuldigten
Den fünf Beschuldigten, darunter drei Männer und zwei Frauen im Alter von 25 bis 57 Jahren, wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum hinweg in großem Umfang Betäubungsmittel, einschließlich Cannabis, neue psychoaktive Substanzen und Arzneimittel, verpackt und international versendet zu haben. Diese Substanzen sollen zuvor von anderen Mitgliedern der Gruppe auf verschiedenen Darknet-Marktplätzen sowie über Messaging-Dienste angeboten und mit Kryptowährungen bezahlt worden sein.
Sicherstellung von Betäubungsmitteln
Im Februar 2025 wurde eine Wohnung im Landkreis Eichstätt durchsucht, wobei nahezu 85 Kilogramm Betäubungsmittel sichergestellt wurden. Zu den beschlagnahmten Substanzen zählen 26 Kilogramm Amphetamin, 19 Kilogramm Ketamin, 13 Kilogramm MDMA, jeweils 1 Kilogramm Kokain, Ketamin und Cannabis sowie 140.000 Lorazepam-Tabletten, 3.000 Pregabalin-Tabletten und 1.680 Tramadol-Tabletten.
Zusätzliche Verdachtsmomente
Durch umfassende forensische Analysen der sichergestellten elektronischen Geräte besteht der Verdacht, dass die Angeschuldigten zudem weitere 10 Kilogramm Amphetamin, jeweils 5 Kilogramm Heroin und Ketamin, 3 Kilogramm Kokain, jeweils 2 Kilogramm MDMA, Ecstasy und Cannabis sowie jeweils 1 Kilogramm Methamphetamin, Speed und Viagra verpackt und versendet haben.
Festnahmen und rechtliche Schritte
Vier der Beschuldigten wurden am 7. Februar 2025 in den Landkreisen Neuburg an der Donau und Eichstätt festgenommen. Eine weitere Person wurde im Juli 2025 im Landkreis Neuburg an der Donau festgenommen, nachdem ein Tatverdacht gegen sie erhärtet werden konnte. Alle Angeschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.
Entscheidung über das Hauptverfahren
Eine Strafkammer des Landgerichts Bamberg wird nun über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Das Gesetz sieht für den bandenmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor.
Für Rückfragen steht die Staatsanwältin Harpf unter der Telefonnummer 0951/833-1451 oder per E-Mail zur Verfügung.
München, 16.03.26
In einem ähnlichen Fall hat das Die Bayerische Polizei erfolgreich gegen Drogenhändler ermittelt. Auch die Ermittlungen des FBI haben in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt, als sie einen deutschen 400.000-Euro Kriminalfall lösten. Zudem berichteten wir über einen Fall in Reutlingen, wo Betrüger 1 Million Euro erbeuteten.
Die Bayerische Polizei – Sohn verletzt Vater bei Auseinandersetzung schwer
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Bildquelle: ai-generated-gemini