Am 18. Mai 2026 gab das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern bekannt, dass das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt eine Belohnung von 20.000 Euro für Informationen zur Wiederbeschaffung des Manchinger Keltenschatzes ausgesetzt hat.
In der vergangenen Woche führte die Kunstfahndung des BLKA unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt erneut eine Durchsuchung am Wohnsitz des mutmaßlichen Haupttäters durch, der bereits zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt wurde, jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Diese Maßnahmen fanden in der Nähe von Schwerin statt.
Trotz intensiver Ermittlungen und der Unterstützung eines internationalen Expertenteams konnte das verschwundene Keltengold bislang nicht gefunden werden. Die Sonderkommission Oppidum bleibt jedoch aktiv auf der Suche nach den vermissten Goldmünzen und dem Goldgusskuchen, um das historische Kulturgut nach Manching zurückzubringen. Der Fall erinnert an andere Betrugsfälle, wie beispielsweise in Reutlingen, wo Betrüger ebenfalls hohe Summen erbeuteten.
Die Belohnung setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen: 5.000 Euro vom BLKA, 5.000 Euro von der Archäologischen Staatssammlung in München und 10.000 Euro vom Zweckverband kelten und römer museum manching. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges vergeben und richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, nicht an Beamte, deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen umfasst.
Der Hintergrund des Falls reicht bis November 2022 zurück, als der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts aus dem kelten römer museum manching entwendet wurde. Nach umfangreichen Ermittlungen konnten vier Verdächtige festgenommen werden, jedoch wurde nur ein Teil der gestohlenen Goldmünzen, die insgesamt etwa 500 Gramm wiegen, sichergestellt. Der Großteil der erbeuteten Münzen sowie der Goldgusskuchen sind weiterhin verschwunden. Die mutmaßlichen Täter wurden vom Landgericht Ingolstadt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Hinweise können beim Bayerischen Landeskriminalamt unter der Telefonnummer 089 / 1212 – 0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle gemeldet werden.
Für Rückfragen steht die Pressestelle des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.
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Quellen: presseportal
Bildquelle: KI generiert