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Tankstellenmitarbeiter betrügt Lottospieler um 1,5 Millionen Euro Gewinn

Ein Lottospieler verliert seinen Gewinn von 1,5 Millionen Euro, nachdem ein Tankwart seinen Tippschein behält und betrügt. Der Fall zieht juristische Konsequenzen nach sich.

Tankstellenmitarbeiter betrügt Lottospieler um 1,5 Millionen Euro Gewinn
KI-generiert

München (Bayern) – Ein Lottospieler reichte an einer Tankstelle seinen Tippschein zur Überprüfung ein, ohne zu ahnen, dass er einen hohen Gewinn erzielt hatte. Der Kassierer hingegen erkannte den Gewinn von 1,5 Millionen Euro und betrügte den Spieler, sodass dieser nie in den Genuss des Geldes kam.

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Der Vorfall ereignete sich, als der Angestellte dem Kunden den Gewinn vorenthalten hatte. Ein Kollege des Kassierers versuchte später, den Gewinn bei der Lottozentrale abzuholen. Stattdessen fand sich Patrick D. (31) vor Gericht wieder.

Der Ablauf des Betrugs

Der tatsächliche Gewinner hatte im Spiel 77 genau 1.477.777 Euro gewonnen. Im April 2024 brachte er seinen Tippschein zur Tankstelle in Grasbrunn, südöstlich von München. Voller Vertrauen und ohne Verdacht ließ der Glückspilz seinen Schein überprüfen.

„Der Kunde hatte seine Spielquittung dem Bedienpersonal in der Lotto-Annahmestelle abgegeben und fälschlicherweise mitgeteilt bekommen, dass kein Gewinn damit erzielt worden sei“, erklärte Lotto-Sprecherin Verena Ober.

Der Kassierer behielt daraufhin den Schein. Einige Monate vergingen, bis Patrick D. im Juli 2024 den Lottoschein selbst zur Lotto-Zentrale an der Theresienhöhe in München brachte, um den Gewinn abzuholen, wie die Lokalzeitung „tz“ berichtete. Lotto Bayern bestätigte den Vorfall auf Anfrage. Der Fall erinnert an ähnliche Vorfälle, wie in Reutlingen, wo Betrüger ebenfalls hohe Summen erbeuteten.

Aufdeckung des Betrugs in der Lottozentrale

In der Lottozentrale wurde der Betrug aufgedeckt, als das geschulte Personal während des sogenannten Gewinnergesprächs misstrauisch wurde.

„Stellen wir Ungereimtheiten fest, schalten wir die Strafverfolgungsbehörden ein und erstatten Strafanzeige“, sagte Verena Ober.

Dies geschah auch in diesem Fall, wie es in der späteren Anklage hieß: „Entgegen der Vorstellung des Angeschuldigten wurde ihm der Gewinn jedoch nicht ausgezahlt, da der staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung auffiel, dass der Angeschuldigte in der Annahmestelle, in der der Spielauftrag abgegeben wurde, angestellt ist.“

Als Mitarbeiter hätte Patrick D. dort nicht spielen dürfen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er den Schein eines Kunden abgegeben hatte. Angestellte besitzen eigene Registriernummern, die auf dem Schein nicht vermerkt sind. Patrick D. war sich dieser Regelung offenbar nicht bewusst. Hätte er eine andere Person geschickt, hätte der Betrug möglicherweise funktioniert.

Folgen für den Betrüger

Verena Ober erklärte:

„Die eigentliche Gewinnerin oder der eigentliche Gewinner konnte bislang weder durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden noch durch uns ermittelt werden.“

Ohne den Lottoschein hat Patrick D. keinen Anspruch auf den Gewinn.

Patrick D. wurde vor Gericht gestellt und legte ein Geständnis ab. Das Urteil lautete auf 15 Monate Bewährungsstrafe wegen Betrugs. Sein Rechtsanwalt Klaus Wittmann äußerte sich dazu:

„Mein Mandant war nicht derjenige, der ursprünglich getäuscht hatte. Es war auch leichtsinnig vom Spieler, sich auf eine mündliche Auskunft zu verlassen. Mein Mandant nimmt das Urteil an und will mit der Sache abschließen.“

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Bildquelle: depositphotos

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