Ein 21-jähriger Motorradfahrer, der mit einer Kawasaki Ninja 400 unterwegs war, sieht sich einem hohen Bußgeld von 1.500 Euro gegenüber, nachdem er in Hanau innerorts mit einer Geschwindigkeit von fast 120 km/h erwischt wurde.
Die Polizei wurde auf den jungen Mann aufmerksam, als er mit seinem extrem lauten Motorrad kurz vor Mitternacht in der Nacht zum Donnerstag durch die Straßen fuhr. Laut Polizeibericht beschleunigte der Fahrer stark, nachdem er an einer roten Ampel angehalten hatte, was die Beamten veranlasste, die Videoüberwachung zu aktivieren und ihm unauffällig zu folgen.
Rasante Fahrt in Wohngebiet
Im Wohngebiet maß die Polizei eine Geschwindigkeit von 118 km/h, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h lag. Die zivile Streife schaltete daraufhin das Blaulicht ein und hielt den Motorradfahrer an. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Motorrad einige Mängel aufwies: Der sogenannte DB-Killer im Endschalldämpfer fehlte, und die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger waren nicht vorhanden. Zudem war die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs seit etwa sechs Monaten abgelaufen.
Unzureichende Ausrede des Fahrers
„Ich wollte den Motor nach der Winterpause einmal ‚freifahren’“, erklärte der Fahrer. Diese Ausrede wurde von den Beamten jedoch nicht akzeptiert.
Die Konsequenzen für den Verkehrssünder sind erheblich. Neben dem Bußgeld von rund 1.500 Euro muss er mit zwei Punkten in Flensburg rechnen und erhält ein dreimonatiges Fahrverbot. Das Motorrad wurde sichergestellt und soll nun von einem Sachverständigen überprüft werden.
Fazit
Diese Vorfälle verdeutlichen die strengen Maßnahmen der Polizei gegen Verkehrssünder, insbesondere in Wohngebieten, wo überhöhte Geschwindigkeiten und technische Mängel ernsthafte Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer darstellen können. Weitere Informationen zu ähnlichen Themen finden Sie in unserem Artikel über E-Scooter-Vermietung oder erfahren Sie mehr über Fahrrad-Leasing. Auch die Geschichten von Sportfans, wie dem Barca-Fan, der ins falsche Stadion fuhr, sind interessant.
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