Am Brüsseler Platz in Köln wird es in der Nacht ruhiger. Die Stadt hat ein Alkoholkonsum- und Mitführverbot von 21 bis 6 Uhr beschlossen, das bereits seit dem 30. Oktober 2025 in Kraft ist. Diese Regelung wird nun durch eine ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) ersetzt, die von der Kölner Bezirksregierung genehmigt wurde.
Die Stadt Köln gab am 30. März bekannt, dass die neue Verordnung in Kraft tritt. Für die Besucher des Brüsseler Platzes ergeben sich keine Änderungen, da die Außenbereiche der ansässigen Gastronomiebetriebe von dieser Regelung ausgenommen sind. Zuvor war das Verbot als Allgemeinverfügung geregelt, die jedoch am 31. März 2026 auslaufen würde. Die Stadt reagiert mit der OBV auf eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, das feststellte, dass ein dauerhaftes Alkoholkonsum- und Mitführverbot nicht durch eine Allgemeinverfügung erlassen werden kann.
Die Stadt Köln hat auf die Beschwerden von Anwohnern reagiert, die sich über Lärm am Brüsseler Platz beschwert hatten. Die nun genehmigte Verordnung soll sicherstellen, dass die Nachtruhe ab 22 Uhr gewährleistet ist. Diese Regelung ist vorerst bis zum 31. März 2028 befristet. Für einen entspannten Wochenendausflug von Köln bietet sich Zons und seine reizvolle Umgebung an.
„`
Bildquelle: Depositphotos