Der Kölner Stadtrat hat nach längeren Diskussionen ein Alkoholverbot für den Brüsseler Platz im belgischen Viertel beschlossen. Diese Entscheidung wurde am 19. März 2026 getroffen und umfasst eine Verordnung, die die bisherige Allgemeinverfügung ersetzt.
Gemäß der neuen Regelung ist es von 21 bis 6 Uhr untersagt, auf dem Brüsseler Platz Alkohol zu konsumieren oder geöffnete Flaschen mitzuführen. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2023, das die Stadt zu strengeren Lärmschutzauflagen verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde der Stadt ein Zwangsgeld von 5.000 Euro angedroht, falls die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht bis zum 15. Mai 2026 umgesetzt werden.
Änderungen und Evaluierung des Verbots
Vor der Abstimmung reichten die Fraktionen von Grünen, SPD und CDU einen Änderungsantrag ein, der das Alkoholverbot zunächst auf zwei Jahre befristet. In dieser Zeit soll die Stadt die Auswirkungen des Verbots analysieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Ein zuvor eingeführtes strenges Verweilverbot wurde im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Bürgermeisterin Derya Karadag von den Grünen äußerte, dass das Verbot nicht als dauerhafte Lösung gedacht sei, sondern als Maßnahme, um drastischere Schritte zu vermeiden. Sie betonte, dass die Wirksamkeit des Verbots noch nicht abschließend beurteilt werden könne.
Diskussion um Lärmschutz und Maßnahmen
Maria Helmis-Arend, Bürgermeisterin und Mitglied der SPD, stellte die Frage, wie viel Lärm eine Stadt in der Nacht ertragen könne und wie viel Nacht eine Stadt aushalten sollte. Sie betonte die Notwendigkeit, die gerichtlichen Auflagen ernst zu nehmen und die bestehende Praxis in eine rechtssichere Form zu bringen. CDU-Ratsherr Werner Max wies darauf hin, dass mildere Maßnahmen in der Vergangenheit nicht ausgereicht hätten und bezeichnete das Verbot als verhältnismäßig.
Für die Feiernden am Brüsseler Platz ändert sich durch die neue Verordnung zunächst nichts, da sie mit der bisherigen Allgemeinverfügung übereinstimmt. Die Außengastronomie ist von dem Verbot in den erlaubten Öffnungszeiten ausgenommen. Die Stadt Köln plant für April neue Lärmmessungen, um die Effektivität des Alkoholverbots zu überprüfen.
Bildquelle: Depositphotos