Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt plant für das Jahr 2027 die Vergabe von Fördermitteln, die von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängen. Die Förderungen umfassen Einzelprojekte, Einstiegsförderungen sowie einjährige Förderungen für Produktionsorte. Antragsberechtigt sind privatrechtlich organisierte Theater, Produktionsorte, Gruppen sowie Einzelkünstler*innen aus den Bereichen Tanz, darstellende und performative Künste. Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen endet am 30. Juni 2026.
Im Rahmen der Einzelprojektförderung können Zuschüsse für zeitlich begrenzte Vorhaben, Wiederaufnahmen oder Weiterentwicklungen bestehender Produktionen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mindestens eine Produktion in Berlin realisiert haben, die sowohl beim Publikum als auch bei der Kritik auf Interesse gestoßen ist. Personen, die während des Förderzeitraums immatrikuliert sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem müssen die Antragstellenden ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Anträge von Produktionsleiterinnen und -leitern oder Produktionsbüros sind nicht zulässig. Reihen und Festivals können ebenfalls keine Anträge stellen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen sowie Gewerkschaften beantragt werden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Höhe der Förderung ist nicht begrenzt.
Für das Jahr 2027 können auch Einzelprojekte im Bereich „Tanz für junges Publikum“ gefördert werden. Hierfür stehen, abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln, zusätzliche Mittel zur Verfügung. Antragstellende müssen bei der Auswahl der Sparte „Tanz für junges Publikum“ angeben, dass sie in diesem Bereich einen Antrag stellen. Es ist nur ein Antrag auf Einzelprojektförderung möglich, entweder im Bereich „Tanz für junges Publikum“ oder in einer der anderen Sparten. Die Anforderungen und Abläufe sind für diese Sparte identisch mit denen der übrigen Einzelprojektförderungen.
Berufseinsteigende, die noch keine Projektförderung von der Kulturverwaltung des Berliner Senats erhalten haben und keine Produktionen in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und der Kritik auf Interesse gestoßen sind, können eine Einstiegsförderung beantragen. Dieses Programm steht auch Quereinsteigenden, Berufsumsteigenden und Wiedereinsteigenden offen. Auch hier kann ein Produktionskostenzuschuss für zeitlich begrenzte Vorhaben beantragt werden. Die gleichen Ausschlusskriterien wie bei der Einzelprojektförderung gelten auch hier. Die maximale Antragssumme beträgt 15.000,00 Euro.
Zusätzlich können im Rahmen der Einstiegsförderung auch Projekte im Bereich „Tanz für junges Publikum“ gefördert werden, wobei ebenfalls zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, abhängig von den Haushaltsmitteln. Antragstellende müssen auch hier die Sparte „Tanz für junges Publikum“ auswählen. Es ist nur ein Antrag auf Einstiegsförderung möglich, entweder in diesem Bereich oder in einer der anderen Sparten, wobei die Bedingungen und Abläufe identisch sind.
Die einjährige Förderung für Produktionsorte kann für Präsentations- und/oder Produktionsorte der darstellenden und performativen Künste sowie des Tanzes gewährt werden, sofern diese bereits positives Interesse bei Publikum und Kritik geweckt haben. Ziel dieser Förderung ist die Sicherung der Produktions- und Präsentationsorte sowie des künstlerischen Betriebs. Im Antrag sollte eine künstlerische Perspektive für den Förderzeitraum dargelegt werden.
Voraussetzung für die einjährige Förderung ist ein professionell arbeitender Präsentations- und/oder Produktionsort, der seit mindestens zwei Jahren unter der Leitung des Antragstellenden besteht. Anträge von Produktionsleiterinnen und -leitern oder Produktionsbüros sind nicht zulässig. Auch hier sind Reihen und Festivals sowie Projekte von politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen und Gewerkschaften von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragssumme ist nicht begrenzt.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Bewerbung sind in den Informationsblättern auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu finden.
Die Anträge sowie alle erforderlichen Unterlagen sind elektronisch einzureichen. Die entsprechenden Online-Formulare sind verfügbar. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2026 um 24:00 Uhr MEZ.
Es wird empfohlen, die Antragstellung frühzeitig zu beginnen und alle notwendigen Unterlagen im Voraus vorzubereiten. Bei technischen Problemen während der Antragstellung sollte ein Screenshot der Fehlermeldung angefertigt werden, um nachzuweisen, dass das Problem vor Ablauf der Frist aufgetreten ist. Dieser Screenshot muss bis spätestens 01. Juli 2026 um 9:00 Uhr MEZ per E-Mail eingereicht werden.
Am 09. Juni 2026 findet von 10:00 bis 12:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Antragstellung online statt. Interessierte können sich bis zum 04. Juni 2026 per E-Mail anmelden. Die Zugangsdaten werden vor der Veranstaltung per E-Mail versendet.
Für weitere Informationen steht die Pressestelle zur Verfügung.
Quellen: berlin.de
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