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Balkonraucher aufgepasst: Welche Regeln gelten für das Rauchen im Freien?

Das Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, kann jedoch nachteilige Folgen haben, wenn Nachbarn sich gestört fühlen. Der Artikel erläutert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Balkonraucher aufgepasst: Welche Regeln gelten für das Rauchen im Freien?
Quelle: Foto: Foto: Wolfgang Weiser

Wer auf seinem Balkon rauchen möchte, sieht sich häufig mit der Frage konfrontiert, ob dies erlaubt ist oder ob Nachbarn ein Mitspracherecht haben. Grundsätzlich ist es nicht gestattet, das Rauchen auf dem Balkon pauschal zu verbieten, es sei denn, die Belästigung für die Nachbarn wird als unerträglich empfunden.

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In der Praxis kommt es immer wieder zu Konflikten aufgrund von Rauch- oder Geruchsbelästigungen. Die zentrale Frage lautet: Besteht ein Recht darauf, auf dem Balkon zu rauchen, oder kann ein Nachbar dies untersagen?

Generell sind sowohl der rauchende Mieter als auch die anderen Bewohner dazu angehalten, Rücksicht aufeinander zu nehmen. „Im Konfliktfall ist zunächst zu klären, ob der Tabakrauch auf dem Balkon oder sogar im Wohnbereich des betroffenen Mieters wahrnehmbar ist“, erklärt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Geringfügige und kaum spürbare Beeinträchtigungen gelten als unerheblich und rechtfertigen in der Regel keine Abwehrmaßnahmen.

Regelungen bei erheblicher Beeinträchtigung

Stellt sich jedoch heraus, dass eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, ist es laut Storm notwendig, eine Lösung zu finden, die beiden Mietparteien die Nutzung ihrer Balkone ermöglicht. In solchen Fällen sieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vor, eine zeitliche Nutzungsregelung einzuführen. Das bedeutet: „Dem rauchenden Mieter kann das Rauchen auf dem Balkon nicht vollständig untersagt werden, er ist jedoch verpflichtet, zumindest stundenweise auf das Rauchen zu verzichten“, so Storm.

Dokumentation und Kommunikation

Wer sich durch das Rauchen der Nachbarn gestört fühlt, sollte die Häufigkeit und Intensität der Belästigung dokumentieren. Es kann sinnvoll sein, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Wenn dies nicht zu einer Lösung führt, kann die Hausverwaltung eingeschaltet oder rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.

Liegt keine relevante Geruchsbelästigung vor, muss zudem geprüft werden, ob vom Tabakrauch eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen ausgeht. Laut dem Nichtrauchergesetz ist das Rauchen im Freien grundsätzlich erlaubt. „Hat der sich gestört fühlende Mieter jedoch den begründeten Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch Feinstaubpartikel, ist auch in diesem Fall eine zeitliche Nutzungsregelung zu treffen“, erläutert Storm.

Bildquelle: Quelle: Foto: Foto: Wolfgang Weiser

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