Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. In Dresden stehen 16 Schiedsstellen zur Verfügung, die eine außergerichtliche, unbürokratische und kostengünstige Lösung von Streitigkeiten ermöglichen. Die Verfahren zur Schlichtung sind freiwillig und zeigen häufig positive Ergebnisse. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden, bleibt der gerichtliche Weg weiterhin offen. Im vergangenen Jahr wurden von den Dresdner Schiedsstellen insgesamt 21 Schlichtungsverfahren durchgeführt, wobei in 14 Fällen eine Einigung erzielt werden konnte. Darüber hinaus fanden 66 Beratungen ohne ein offizielles Schlichtungsverfahren statt.
Die Schiedsstellen bieten Unterstützung bei verschiedenen Streitigkeiten, darunter Nachbarschaftskonflikte, wie etwa Lärm oder Abstände von Pflanzen, sowie bei vermögensrechtlichen Ansprüchen, wie Mietrechtsstreitigkeiten und Beleidigungen. Zudem sind die Schiedsstellen im Rahmen des Sühneverfahrens bei bestimmten Strafsachen verpflichtet, vor Privatklagen zu intervenieren. Dies betrifft Fälle wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Jede Schiedsstelle besteht aus einer Friedensrichterin oder einem Friedensrichter sowie einer Protokollführerin oder einem Protokollführer. Diese Personen arbeiten ehrenamtlich, werden durch den Stadtrat gewählt und sind in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren tätig. Sie bieten Sprechstunden an und vereinbaren Termine. Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer Konfliktpartei eingeleitet, wobei beide Parteien verpflichtet sind, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen. Die Verhandlungen finden nicht öffentlich statt.
Für die Mitarbeit in einer Schiedsstelle werden weiterhin ehrenamtliche Friedensrichterinnen und Friedensrichter gesucht. Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dass die Personen keine zugelassenen Rechtsanwälte oder bestellten Notare sind und nicht als Berufsrichter, Staatsanwälte, Polizei- oder Justizbeamte tätig sind oder geschäftsmäßig mit der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten betraut sind. Eine monatliche Entschädigung wird gezahlt.
Interessierte können sich an das Rechtsamt in der Lingnerallee 3, 01069 Dresden, wenden. Kontakt ist auch telefonisch unter 0351-4889541 oder per E-Mail an rechtsamt@dresden.de möglich.
Quellen: dresden
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