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Änderungen der Kampfmittelverordnung in Berlin beschlossen

Der Senat hat die novellierte Kampfmittelverordnung beschlossen, die die Zuständigkeiten im Umgang mit Kampfmitteln präzisiert und Grundstückseigentümern hilft, Risiken besser einzuschätzen. Die Änderungen umfassen neue Legaldefinitionen und konkretisierte Anforderungen an Ergebnisberichte von Un…

Änderungen der Kampfmittelverordnung in Berlin beschlossen
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Am 17. März 2026 hat der Senat von Berlin eine überarbeitete Version der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV)“ verabschiedet. Diese neue Regelung ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2018.

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Die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, betonte, dass die Neufassung der Verordnung den Herausforderungen Rechnung trage, mit denen Grundstückseigentümer, die zuständige Ordnungsbehörde und die Polizei auch mehr als 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg konfrontiert sind. Die Neuregelung präzisiert die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Umgang mit den Risiken und Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen.

Die Erfahrungen, die im Rahmen der bisherigen Regelungen gesammelt wurden, haben eine Anpassung notwendig gemacht. Die Änderungen sollen es insbesondere den Grundstückseigentümern erleichtern, die Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, besser einzuschätzen und zu minimieren. Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Die bisherige Legaldefinition der „Kampfmittelverdachtsfläche“ wurde durch die Definition des „Kampfmittelverdachts“ ersetzt. Dies bedeutet, dass nicht mehr die gesamte Fläche, sondern nur Teilflächen unter Verdacht stehen.
  • Neue Legaldefinitionen wurden eingeführt, darunter das Konzept des „inakzeptablen Risikos“ und der „konkreten Gefahr“, um die Risiken, die von Kampfmitteln ausgehen, klarer abzugrenzen. Dies ist besonders relevant, da die Fundsituation auf bestimmten Flächen, wie beispielsweise bei Löschteichen, eine Häufigkeit und Menge aufwies, die über anderen Anhaltspunkten lag.
  • Das Verfahren zur Ermittlung nicht-chemischer Kampfmittel wurde in die Verwaltungsvorschrift integriert. Dadurch kann sich die zuständige Ordnungsbehörde besser auf ihre Kernaufgaben in der Gefahrenprognose und Gefahrenabwehr konzentrieren.
  • Die Anforderungen an die Ergebnisberichte, die von zugelassenen Unternehmen eingereicht werden müssen, wurden präzisiert. Dies ermöglicht der Ordnungsbehörde, ihre Ermittlungen durch zusätzliche Informationen zu verbessern.

Für weitere Informationen steht das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin zur Verfügung.

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