Bauprojekte, Straßensperrungen und andere Einschränkungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, stellen Sondernutzungen dar. Um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten sowie einen reibungslosen Verkehrsfluss und angemessene Umleitungen zu ermöglichen, ist eine rechtzeitige Koordination erforderlich.
Unternehmen, Institutionen, Bauleiter und Bürger, die im Jahr 2027 derartige Einschränkungen im Verkehrsraum planen oder diesen in Anspruch nehmen möchten, sind verpflichtet, ihre Vorhaben zur Koordinierung beim
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Zentrale Fachaufgaben
Sachgebiet Baustellenkoordinierung
Postfach 120020
01001 Dresden,
E-Mail: Sperrkoordinierung@dresden.de
anzumelden. Die Anmeldungen müssen bis spätestens Donnerstag, den 1. Oktober 2026, eingereicht werden. Vorhaben, die nach diesem Datum oder ohne Anmeldung erfolgen, können nur genehmigt werden, wenn die bereits koordinierten Maßnahmen dies zulassen. Die Unterlagen sollten vorzugsweise digital eingereicht werden, wobei jedes Vorhaben einzeln mit einem Lageplan und den folgenden Informationen zu versehen ist:
- lfd. Nr.
- Straßenname
- Ort der Sperrung (Straßenabschnitt von – bis)
- Grund der Sperrung
- Umfang der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn, Gehweg, Radweg)
- Vorschlag für die Verkehrsführung während der Bauzeit (z. B. Umleitung, mobile Ampeln)
- Dauer der Sperrung (Beginn und Ende)
- Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
- Bemerkungen
- Sichere Querung schaffen: Fußgängerüberweg auf der Rehefelder Straße
- Sichere Straßen durch kreative Smiley-Displays im Verkehrssystem
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Quellen: dresden, MDR, t-online
Bildquelle: Depositphotos
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.