Die Betreuungsbehörde des Sozialamts in Dresden veranstaltet am Donnerstag, dem 20. August 2026, um 17 Uhr eine Informationsveranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Diese findet im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, statt. Fachleute werden über die Funktionen, Inhalte, Formate und die rechtliche Gültigkeit dieser Dokumente informieren und stehen für Fragen zur Verfügung. Mit den vermittelten Informationen können die Teilnehmer eigene Vollmachten und Verfügungen erstellen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Anmeldung erforderlich
Die Anzahl der Teilnehmer ist aufgrund der begrenzten Kapazität auf maximal 50 Personen beschränkt. Daher ist eine telefonische Anmeldung unter 0351-4889471 notwendig. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 erreichbar (Haltestelle Pohlandplatz oder Bergmannstraße). Der Zugang ist barrierefrei. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich für einen der späteren Termine anzumelden.
Weitere Veranstaltungen sind für das Jahr 2026 zu folgenden Terminen geplant:
- 29. September (18.30 Uhr)
- 5. November (17 Uhr)
- 8. Dezember (18.30 Uhr)
Online-Teilnahme
Für diejenigen, die nicht persönlich teilnehmen können, wird ein digitales Angebot bereitgestellt. Interessierte können unter online an den Veranstaltungen teilnehmen, ohne sich vorher anmelden zu müssen. Über eine Chatfunktion können Fragen an die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gestellt werden.
Die Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Verfügungen
Unvorhergesehene Ereignisse wie schwere Unfälle oder plötzliche Erkrankungen können jeden treffen. In solchen Fällen, in denen die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann, stellt sich die Frage, wer die Entscheidungen trifft. Familienmitglieder wie Eltern, Kinder oder Partner können nicht automatisch die notwendigen Entscheidungen treffen. Bis ein gerichtlich bestellter Betreuer zur Verfügung steht, kann wertvolle Zeit vergehen. In dieser Zeit müssen möglicherweise zahlreiche Angelegenheiten mit Krankenkassen, Banken, Arbeitgebern und Sozialleistungsträgern geklärt werden. Hier kommen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ins Spiel. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass der Wille der betroffenen Person respektiert wird. Die Betreuungsbehörde wird in der Veranstaltung am 20. August 2026 detaillierte Informationen zu diesen Dokumenten bereitstellen und Fragen beantworten. Bürgerinnen und Bürger können während der regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erhalten oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind Dienstag von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.
Dresden genießt einen strahlend sonnigen Tag mit temperaturreichen 32 Grad
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Quellen: dresden, Chiemgau24
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Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.