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Berlin, NRW und Bayern präsentieren Konzept zur Gründungserleichterung

Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben ein Eckpunktepapier für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz vorgestellt, das eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglichen soll. Das Gesetz soll bis Ende 2026 verabschiedet werden und umfasst Änderungen im Verfahrens-, Fach- und Digital…

Berlin, NRW und Bayern präsentieren Konzept zur Gründungserleichterung
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In der aktuellen Legislaturperiode könnte es möglich werden, Unternehmensgründungen durch vollautomatische Verwaltungsprüfungen und schnelle Bescheide erheblich zu beschleunigen. Die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben dazu ein Eckpunktepapier sowie ein Detailkonzept für ein Gesetz zur Gründungsbeschleunigung entwickelt.

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Dieses Gesetz ist Teil der Föderalen Modernisierungsagenda und wurde im Rahmen eines Projekts des IT-Planungsrates erarbeitet. Die offizielle Vorstellung des Konzepts findet am Mittwoch, den 25. März 2026, im Atrium der Reinhardtstraßenhöfe in Berlin statt. Der Einlass beginnt um 18:00 Uhr, während die Veranstaltung um 18:30 Uhr startet.

Medienvertreter sind aufgefordert, sich bis Dienstag, den 23. März, um 16:00 Uhr anzumelden.

Das Programm umfasst die Präsentation der Eckpunkte durch Philipp Meinert, Referatsleiter der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin. Anschließend wird eine Paneldiskussion stattfinden, an der unter anderem Franziska Giffey, Hubert Aiwanger, Dr. Benjamin Limbach, Dr. Robin Borrmann, Silke Krebs und Fabian Zacharias teilnehmen werden. Die Moderation übernimmt Helene Bubrowski, Chefredakteurin von Table.Media.

Das Eckpunktepapier sowie das Konzept beinhalten spezifische Vorschläge zur Anpassung des Verfahrens-, Fach- und Digitalrechts, die notwendig sind, um eine Gründung innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Diese Vorschläge wurden in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsressorts der drei Bundesländer und dem nordrhein-westfälischen Justizministerium erarbeitet und bereits mit verschiedenen Gremien und Verbänden abgestimmt. Die Projektgruppe steht zudem im Austausch mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Der Beschluss, die Vorarbeiten für das Gründungsbeschleunigungsgesetz zu berücksichtigen, wurde auf der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 gefasst. Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2026 verabschiedet werden.

Für weitere Informationen steht die Pressestelle der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zur Verfügung. Diese befindet sich in der Martin-Luther-Straße 105 in Berlin. Die Pressesprecherin Lisa Frerichs und ihre Kollegin Johanna Rupp sind unter den angegebenen Telefonnummern erreichbar.

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