Die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, hat anlässlich des 17. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2026, Nachbesserungen im aktuellen Regierungsentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes gefordert. Dieser Entwurf wurde am 11. Februar 2026 vorgelegt und befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene.
Braunert-Rümenapf betont, dass die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit verpflichtet, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Der vorliegende Entwurf erfülle diese Anforderungen nicht, da es an Regelungen fehle, die beispielsweise Arztpraxen, Kinos und Supermärkte zur Verbesserung der Barrierefreiheit anhalten. Dies führe für Menschen mit Behinderungen in Berlin zu erheblichen Einschränkungen ihrer Teilhabe am sozialen, öffentlichen und kulturellen Leben.
Besonders kritisiert wird die Einstufung baulicher Veränderungen und Anpassungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung, da dies im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und dem Grundgesetz stehe. Braunert-Rümenapf fordert die Streichung dieser Regelung. Zudem spricht sie sich für die Aufhebung der Begrenzung des Schadenersatzes aus, die Einführung einer Verpflichtung zur Beseitigung von Verstößen sowie die Wiederherstellung der Beweislastumkehr bei Gesetzesverstößen aus.
Positiv bewertet sie die geplanten Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit und die Einführung von Bestimmungen zur Zertifizierung von Assistenzhunden. Der Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes wird am 27. März 2026 im Bundesrat behandelt und anschließend im Bundestag eingebracht.
Für weitere Informationen steht das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
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Bildquelle: ai-generated-gemini