Der Bundestag hat am Donnerstag eine umfassende Reform des Bürgergeldes beschlossen, die mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland betreffen wird. Nach monatelangen Diskussionen stimmten 321 Abgeordnete für das neue Gesetz, während 268 dagegen votierten und zwei sich enthielten. Die Reform, die sowohl von der Union als auch von der SPD unterstützt wird, stößt auf Widerstand in der Opposition. Bürgergeld vor Reform: Regierung plant Änderungen bei Grundsicherung
Neues Gesetz tritt schrittweise in Kraft
Die Umgestaltung der Sozialleistung zur neuen Grundsicherung soll ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten. Der Begriff „Bürgergeld“ wird dabei abgeschafft. Empfänger, die nicht aktiv mitarbeiten, müssen mit empfindlichen Kürzungen rechnen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Die Union hatte im Bundestagswahlkampf ein Ende des als ungerecht empfundenen Systems gefordert.
„Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht“, erklärte Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, während der Debatte. „Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten.“ Künftig sind Bürgergeld-Empfänger, die arbeitsfähig sind, verpflichtet, ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einzusetzen. Die Vermittlung in Arbeit hat Vorrang, und bei vielversprechenden Weiterbildungsangeboten soll insbesondere bei unter 30-Jährigen Priorität eingeräumt werden. Renten steigen ab Juli 2026: So viel mehr Geld gibt es
Regeln bei Nichteinhaltung
Die neuen Regelungen sehen verschärfte Kürzungen bei Fehlverhalten vor. Die Grundsicherung, die derzeit bei 563 Euro für Alleinstehende liegt, kann um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen einreichen oder an Förderkursen nicht teilnehmen. Bei versäumten Terminen im Jobcenter greift nach dem zweiten Mal die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat, gefolgt von einer möglichen vollständigen Streichung der Leistungen.
Die Koalition plant, die verfassungsrechtlich zulässigen Sanktionen voll auszuschöpfen. Aktuell betreffen diese nur einen kleinen Teil der Leistungsberechtigten, zuletzt waren es im Schnitt weniger als 30.000 pro Monat.
Vorgesehene Totalsanktionen
Neu eingeführt werden Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit kann die Grundsicherung vollständig gestrichen werden. Nach drei versäumten Terminen können die Jobcenter die Zahlungen einstellen, einschließlich der Übernahme von Wohnkosten. Die Behörden müssen den Betroffenen jedoch die Möglichkeit zur persönlichen Anhörung bieten, etwa durch einen Anruf oder einen Besuch. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen von diesen Maßnahmen ausgenommen werden.
In den Ausschussberatungen wurde der ursprüngliche Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) angepasst. So können Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Situation erläutern. Jobcenter dürfen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten.
Änderungen bei Vermögen und Unterkunftskosten
Die Karenzzeit für den Schutz von Vermögen entfällt. Künftig müssen Einkommen und Vermögen vorrangig eingesetzt werden, bevor Leistungen gewährt werden. Die Höhe des Schonvermögens wird künftig nach dem Alter der Betroffenen festgelegt. Zudem werden die Kosten für die Unterkunft nur bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen. Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sollen ebenfalls verstärkt werden.
Ausblick auf weitere Reformen
Im Rahmen weiterer geplanter Reformen im Sozialstaat will die Koalition auch andere steuerfinanzierte Sozialleistungen anpassen. Ziel ist es, dass sich Arbeit für die Beziehenden von Leistungen künftig mehr lohnt. Linnemann kündigte an, dass Änderungen bei den Hinzuverdienstregeln sowie bei den EU-Regeln zur Freizügigkeit angestrebt werden. Rentenerhöhung beschlossen: Bezüge steigen um 4,24 Prozent
Im Bundestagswahlkampf hatte die Union noch Einsparungen in Milliardenhöhe beim Bürgergeld gefordert. Das neue Gesetz sieht jedoch nur Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich pro Jahr vor. Linnemann räumte in einer RTL/ntv-Sendung ein, dass es ungewiss sei, ob es zu größeren Einsparungen kommen werde, betonte jedoch das vorhandene Potenzial. Eine Faustregel besagt, dass die Integration von 100.000 Menschen in den Arbeitsmarkt Einsparungen zwischen einer und drei Milliarden Euro bringen könnte.
Debatte im Bundestag
Vor der Abstimmung kam es im Bundestag zu einem intensiven Schlagabtausch zwischen der Koalition und der Opposition, die die Reform ablehnt. Die AfD, die größte Oppositionsfraktion, kritisierte, dass die Steuerzahler kaum entlastet würden und das komplexe Gesetz einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen werde. Gerrit Huy, Abgeordneter der AfD, äußerte Bedenken, dass „Sozialmissbrauch“ nicht verringert werde.
Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der schwarz-roten Koalition vor, die Schwächsten zu stigmatisieren und „unmenschliche Sanktionen“ einzuführen. Sören Pellmann, Fraktionschef der Linken, betonte, dass Sanktionen keine stabile Beschäftigung fördern würden: „Sie setzen auf Angst statt auf Vertrauen, das ist der falsche Weg.“
Der SPD-Politiker Jens Peick verteidigte die Reform: „Für die, die mitmachen, ändert sich nichts.“ Daniela Rump, ebenfalls von der SPD, ergänzte: „Wir stehen an der Seite der Menschen, die Hilfe benötigen, aber wir erwarten auch Einsatz.“
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