In der Sitzung des Senats am 16. Juni 2026 wurde beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts in den Bundesrat einzubringen. Dieser Schritt erfolgt auf Initiative der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, sowie der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger.
In Berlin ist ein signifikanter Anstieg von Straftaten zu verzeichnen, bei denen Schusswaffen eingesetzt werden. Im Jahr 2025 stieg die Anzahl der registrierten Straftaten mit Schusswaffen im Vergleich zum Vorjahr um 68 Prozent auf insgesamt 1.119 Fälle. Die Sicherheitsbehörden berichten zudem von einer zunehmenden Verbreitung illegaler Schusswaffen, wobei insbesondere halbautomatische Pistolen eine zentrale Rolle spielen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik ist Berlin jedoch so sicher wie seit 10 Jahren.
Der geplante Gesetzentwurf sieht vor, den illegalen Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen, die Patronenmunition verschießen, künftig als Verbrechen zu klassifizieren. Bisher wurde dies als Vergehen eingestuft. Mit dieser Maßnahme soll der besonderen Gefährlichkeit dieser Waffen Rechnung getragen werden.
Darüber hinaus sollen die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden erweitert werden. So könnte künftig bereits bei Verdacht auf unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Pistole eine Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden. Dies soll dazu beitragen, Waffenverstecke zu identifizieren und Täterstrukturen effektiver zu bekämpfen.
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Quellen: berlin.de, NDR
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