Der Bundestag beschäftigt sich heute mit der Thematik der Bluttests zur Feststellung des Trisomie-Risikos, insbesondere in Bezug auf das Down-Syndrom. In einem fraktionsübergreifenden Antrag fordern Abgeordnete eine genauere Beobachtung der praktischen Anwendung dieser Tests. Im Folgenden werden einige zentrale Aspekte zu diesem Thema zusammengefasst:
Was ist das Down-Syndrom?
Das Down-Syndrom, auch als Trisomie 21 bekannt, ist eine genetische Anomalie, bei der das Chromosom 21 in den Körperzellen dreifach statt zweifach vorhanden ist. Diese angeborene, zufällige Veränderung stellt keine Krankheit dar, kann jedoch häufig mit bestimmten gesundheitlichen und individuell variierenden kognitiven Beeinträchtigungen einhergehen. Typische körperliche Merkmale sind beispielsweise mandelförmige Augen.
Regelungen zu den Tests
Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den sogenannten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT). Dieser Test ermöglicht die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind. Zuvor war der Test eine Selbstzahlerleistung.
„Ein solcher Bluttest kann dann zulasten der gesetzlichen Krankenkasse angewendet werden, wenn im Rahmen der ärztlichen Schwangerenbetreuung die Frage entsteht, ob eine fetale Trisomie vorliegen könnte und die Ungewissheit für die Frau eine unzumutbare Belastung darstellt“, erklärt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).
Durchführung der Tests
Ab der zehnten Schwangerschaftswoche kann eine Blutprobe von Schwangeren entnommen werden. Hierfür wird Blut aus der Armvene abgenommen und im Labor analysiert. „Beim NIPT auf Trisomien wird die im Blut der Schwangeren vorhandene zellfreie fetale DNA molekulargenetisch analysiert“, so der GBA. Ein unauffälliges Testergebnis deutet darauf hin, dass es „sehr unwahrscheinlich“ ist, dass das ungeborene Kind eine Trisomie 13, 18 oder 21 hat.
Im Falle eines auffälligen Ergebnisses besteht ein starker Hinweis auf das Vorliegen einer Trisomie. „Das Ergebnis kann aber auch falsch sein“, betont der GBA. Bei einem positiven Befund wird eine weiterführende Untersuchung, wie beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung, empfohlen, die jedoch mit einem geringen Risiko für eine Fehlgeburt verbunden ist.
Diskussion über die Tests
Kritiker werfen vor, dass die Tests zu häufig in Anspruch genommen werden.
„Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist“,
äußert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin. Sie fügt hinzu, dass Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige sich dadurch diskriminiert fühlen. Der NIPT sollte ihrer Meinung nach nur bei Risikoschwangerschaften auf Kosten der Krankenkassen angewendet werden, da in vielen Fällen die Diagnose Trisomie 21 zur Abtreibung des Kindes führt.
Im Antrag der Bundestagsabgeordneten wird auf Daten der Krankenkasse Barmer verwiesen, die zeigen, dass fast 50 Prozent der Schwangeren im Jahr 2024 einen NIPT in Anspruch genommen haben sollen. Im Jahr zuvor lag dieser Wert bei 32 Prozent. „Damit ist der Test faktisch zu einem Screeningtest geworden“, heißt es in dem Antrag. Die Barmer ist mit rund 8,3 Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse.
Der Berufsverband Niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) fordert eine differenzierte Betrachtung der Tests.
„Der GBA hat den NIPT ausdrücklich nicht als Screening- oder Routineuntersuchung in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen, sondern als Test für begründete Einzelfälle“,
erklärt Thomas von Ostrowski vom BVNP. In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild: „Die verfügbaren Routinedaten weisen darauf hin, dass der NIPT inzwischen in einem Umfang genutzt wird, der funktional einer Screening-Situation nahekommt.“
Entwicklung im Bundestag
Die Initiative, die von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird, zielt darauf ab, die Umsetzung der Tests genauer zu untersuchen. Ein Antrag der Gruppe sieht vor, dass das Parlament die Regierung zu einem Monitoring auffordert, um belastbare Daten zu erhalten. Zudem soll ein Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüft. Nach der Debatte im Plenum wird der Antrag den Ausschüssen überwiesen.
Bereits im Jahr 2024 gab es in der vorherigen Wahlperiode einen Versuch, eine solche Initiative zu starten. Dieser scheiterte jedoch aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags infolge des Bruchs der Ampelkoalition.
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