In Israel besteht seit der Hinrichtung von Adolf Eichmann ein Moratorium für die Todesstrafe. Nun steht ein umstrittenes Gesetz zur Verabschiedung an, das laut Amnesty International de facto ausschließlich gegen Palästinenser angewendet werden könnte. Diese Entwicklung hat in Europa Besorgnis ausgelöst.
Die Bundesregierung sowie die Regierungen von Großbritannien, Frankreich und Italien äußerten sich „zutiefst besorgt“ über das israelische Gesetzesvorhaben zur Ausweitung der Todesstrafe. In einer gemeinsamen Erklärung betonten die Außenminister der vier Länder den „faktisch diskriminierenden Charakter“ des Gesetzentwurfs. Die für Montag geplante Verabschiedung des Gesetzes im Parlament könnte „Israels Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien untergraben“.
Die Minister appellierten an die Abgeordneten und die israelische Regierung, das Gesetzesvorhaben zu stoppen. Sie bezeichneten die Todesstrafe als „unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne abschreckende Wirkung“ und lehnten sie „unter allen Umständen weltweit ab“. Auch Alain Berset, der Generalsekretär des Europarats, forderte das israelische Parlament auf, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden. Er wies darauf hin, dass dies einen „schweren Rückschritt“ im Hinblick auf das seit langem geltende Moratorium für die Todesstrafe in Israel darstellen würde.
Gesetzesentwurf und seine Auswirkungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig jeder, der absichtlich oder aus Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers aus rassistischen Motiven oder aus Feindseligkeit gegenüber einer Gemeinschaft verursacht, mit der Todesstrafe rechnen muss. Dies würde insbesondere Palästinenser betreffen, die einen Israeli töten, während Israelis, die Palästinenser töten, nicht unter diese Regelung fallen würden.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren die aktuellen Entwürfe als diskriminierend gegenüber Palästinensern. Nach Einschätzung von Amnesty International sind die geplanten Regelungen so formuliert, dass sie praktisch nur gegen Palästinenser angewendet werden. Im besetzten Westjordanland sollen Militärgerichte befugt werden, mit einfacher Mehrheit Todesurteile zu verhängen. Diese Militärgerichte sind ausschließlich für Palästinenser und andere Nicht-Israelis zuständig, nicht jedoch für israelische Siedler.
Rechtslage und mögliche Folgen
Die rechtsgerichtete Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu plant, den Gesetzestext am Montag zur zweiten und dritten Lesung zu bringen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte es juristisch angefochten werden, was zu einer Überprüfung durch das Oberste Gericht führen würde.
Obwohl die Todesstrafe in Israel faktisch ausgesetzt ist, kann sie theoretisch für bestimmte Verbrechen verhängt werden. Die letzte Hinrichtung fand 1962 statt, als der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet wurde. Mit der von dem rechtsextremen Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir vorangetriebenen Gesetzesänderung würde die Todesstrafe für bestimmte Verbrechen künftig verpflichtend vorgeschrieben. UN-Rechtsexperten hatten im vergangenen Monat gewarnt, dass den Gerichten damit die Möglichkeit genommen würde, mildernde Umstände zu berücksichtigen und ihre Urteile von der Schwere der Schuld abhängig zu machen.
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