Der Berliner Senat hat am 17. März 2026 in seiner ersten Sitzung eine umfassende Reform des Vergabewesens für Liefer- und Dienstleistungen beschlossen. Ziel dieser Reform ist es, einfachere und innovationsfreundliche Strukturen zu schaffen, um das Beschaffungswesen moderner und effizienter zu gestalten. Dies soll sowohl der Wirtschaft als auch der Verwaltung zugutekommen.
Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Bündelung der Vergabe von landesweit benötigten Warengruppen in einer speziellen Beschaffungsagentur. Dadurch wird die Anzahl der Ansprechpartner für Unternehmen reduziert, was die Kommunikation bei Beschaffungsfragen erleichtert. Für die Verwaltung bedeutet dies unter anderem weniger parallele Verfahren, eine verbesserte Planbarkeit und eine höhere Qualität der Beschaffungsprozesse.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung des Beschaffungswesens. Geplant ist die Einführung eines landesweiten Vergabemanagementsystems, das die Erfassung von Beschaffungsdaten ausschließlich in digitaler Form vorsieht. Dies soll dazu beitragen, das Beschaffungswesen effektiver zu gestalten und eine bessere Evaluierung der Prozesse zu ermöglichen.
Um die Fachverwaltungen zu entlasten, wird die Schaffung von speziellen Serviceeinheiten angestrebt, die eine Ende-zu-Ende-Beschaffung ermöglichen. Diese Einheiten sollen alle Aufgaben vom Lieferantenmanagement über die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren bis hin zum operativen Vertragsmanagement übernehmen.
Zusätzlich wird eine Strategische Steuerungseinheit unter der Leitung eines „Chief Procurement Officers (CPO)“ eingerichtet, die dafür verantwortlich ist, das Beschaffungswesen zu vereinheitlichen. Dazu gehören die Entwicklung einer landesweiten Beschaffungsstrategie sowie die Festlegung von Prozess- und Vergabestandards.
Die Vergabestrukturreform ist als „lernende Reform“ konzipiert, die regelmäßige Evaluierungen der Umsetzungsschritte vorsieht. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an die gewonnenen Praxiserfahrungen.
Das Reformkonzept wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt, bevor die zweite Senatsbefassung erfolgt.
Martina Klement, Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung sowie CDO des Landes Berlin, betont, dass die Vergabestrukturreform einen weiteren Schritt in der grundlegenden Modernisierung der Berliner Verwaltung darstellt. Sie sieht in diesem Teil der Verwaltungsreform die Grundlage für ein modernes und zukunftsfähiges Beschaffungswesen, das sowohl die Effizienz als auch die Transparenz erhöht. Dies komme sowohl der Berliner Verwaltung als auch der Wirtschaft zugute, die von weniger Bürokratie und verlässlichen Rahmenbedingungen profitiere.
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