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Schulgesetzänderung schafft rechtliche Grundlagen für datengestützte Schulentwicklung

Der Senat von Berlin hat eine Novelle des Schulgesetzes beschlossen, die rechtliche Grundlagen für datengestützte Schulentwicklung schafft, um die Qualität der Bildung zu stärken und die Digitalisierung voranzutreiben. Zentrale Elemente sind die systematische Erhebung von Lernstandsdaten und eine…

Schulgesetzänderung schafft rechtliche Grundlagen für datengestützte Schulentwicklung
George Frewat auf Pexels

Am 31. März 2026 hat der Berliner Senat unter der Leitung von Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, eine umfassende Reform des Berliner Schulgesetzes beschlossen. Diese Novelle zielt darauf ab, die Qualität der schulischen Bildung nachhaltig zu verbessern und die Digitalisierung im Bildungswesen rechtssicher voranzutreiben.

Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer verbindlichen rechtlichen Grundlage für die systematische Erfassung und Nutzung von Lernstandsdaten. Dies stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine datengestützte Schulentwicklung dar. Zukünftig können Lernfortschritte zuverlässiger analysiert, Förderbedarfe frühzeitig identifiziert und die Effektivität pädagogischer Maßnahmen überprüft werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Novelle ist die Neugestaltung der Schulplatzvergabe. Die gesetzliche Verankerung der koordinierenden Rolle der Senatsverwaltung soll dazu beitragen, die Übergänge zu weiterführenden Schulen effizienter, transparenter und serviceorientierter zu gestalten. Hierbei wird die zentrale Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) konsequent genutzt.

Der Gesetzentwurf schafft zudem einen klaren rechtlichen Rahmen für die fortschreitende Digitalisierung von Schulen und der Schulverwaltung. Dies umfasst Regelungen zu zentral bereitgestellten IT-Systemen sowie den Einsatz von Verfahren der künstlichen Intelligenz. Darüber hinaus werden datenschutzrechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst geschaffen, um gezielte Maßnahmen gegen Schuldistanz zu unterstützen.

Die Mitwirkungsstrukturen werden ebenfalls weiterentwickelt. Um die ehrenamtliche Arbeit zu stärken und eine größere Kontinuität zu gewährleisten, werden die Wahlperioden der bezirklichen und landesweiten Gremien auf zwei Jahre verlängert.

Katharina Günther-Wünsch äußerte sich zur Novelle: „Mit dieser Gesetzesänderung integrieren wir datenbasierte Steuerung als festen Bestandteil unseres Schulsystems. Dies ermöglicht eine gezieltere Förderung, mehr Transparenz über die Wirksamkeit von Maßnahmen und eine moderne, leistungsfähige Schulverwaltung. Gleichzeitig vereinfachen wir zentrale Verfahren für Familien und legen die Grundlagen für eine zukunftsfähige digitale Bildungsinfrastruktur.“

Der Rat der Bürgermeister hat dem Gesetzentwurf grundsätzlich zugestimmt. Dieser wird nun dem Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird zudem aufgezeigt, dass Berlin so sicher ist wie seit 10 Jahren.

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Bildquelle: George Frewat auf Pexels

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