Das Phänomen der „Fast Fashion“ entwickelt sich zunehmend zu einer Herausforderung für die Umwelt sowie für die Organisationen, die sich mit der Wiederverwertung von Altkleidern befassen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat Bundesumweltminister Carsten Schneider Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgestellt.
Im Fokus stehen Bekleidung und Schuhe: Nach den Vorschlägen von Minister Schneider sollen Hersteller künftig für die Entsorgung ihrer Produkte zur Kasse gebeten werden. Die Regelung sieht vor, dass die Kosten für die Entsorgung steigen, je mehr minderwertige Textilien produziert werden. Unternehmen, die umweltfreundlich und nachhaltig arbeiten, sollen hingegen geringere Gebühren zahlen.
Aktuell werden weltweit nur ein Prozent der Alttextilien recycelt.
Konkrete Maßnahmen zur Textilentsorgung
Das Gesetz zielt darauf ab, die Prozesse der Sammlung, Sortierung, des Transports und der Verwertung von Kleidung zu organisieren. Hierfür sollen neue Organisationen gegründet werden. Zukünftig müssen alle, die in Deutschland Textilien verkaufen möchten, sich registrieren.
Besonderes Augenmerk liegt auf der „Fast Fashion“, die oft nur kurz getragen wird, aber langfristige Probleme verursacht. Schneider betont, dass Unternehmen, die massenhaft Wegwerfmode auf den EU-Markt bringen, auch für die umfassende Sammlung und Verwertung verantwortlich gemacht werden sollen. Dies betrifft ebenfalls kostengünstige Importe aus China.
Kritik von der Industrie
Die Pläne stoßen auf erhebliche Kritik seitens der Hersteller. Der Gesamtverband der Textil- und Modeindustrie bezeichnet die Vorschläge als „Ablasshandel“ und sieht sie als schädlich für die Wirtschaft in Krisenzeiten.
Die Industrie kritisiert insbesondere die Schaffung neuer bürokratischer Hürden und bemängelt, dass die Ursachen für die Verbreitung günstiger Mode aus dem Ausland nicht angegangen werden. Viele Hersteller befürchten, dass insbesondere mittelständische Unternehmen die finanziellen Folgen tragen müssen.
In Zukunft ist geplant, dass pro 1.000 Einwohner ein Kleidercontainer zur Verfügung steht. Gemeinnützige Sammler sollen dabei bevorzugt behandelt werden. Second-Hand-Läden und Kleiderkammern sind zunächst von den neuen Regelungen ausgenommen.