Im Fall von Collien Fernandes und Christian Ulmen hat die Justiz auf Mallorca eine zentrale Aussage der Anwälte von Ulmen zurückgewiesen. Derzeit ist das Verfahren ausgesetzt, und in den kommenden Tagen wird entschieden, wo es fortgeführt werden soll.
Eine Sprecherin des Bezirksgerichts in Palma de Mallorca erklärte, dass es im spanischen Recht keine gesetzliche Regelung gibt, die eine notarielle Erklärung erforderlich macht. Diese Informationen wurden zuerst von verschiedenen Medien berichtet.
Am Freitag hatten die Anwälte von Christian Ulmen in einer Stellungnahme behauptet, dass die Bearbeitung des Falls auf Mallorca aufgrund des Fehlens einer solchen Erklärung von Fernandes ausgesetzt sei. Diese Darstellung wurde jedoch von der Gerichtssprecherin widerlegt, die die Aussetzung des Verfahrens bestätigte.
Unklare Zuständigkeit zwischen Deutschland und Spanien
Am Montagabend korrigierte Ulmens Anwalt Christian Schertz die vorherigen Angaben und erklärte, dass den spanischen Kollegen ein Fehler unterlaufen sei. Die Verzögerung sei vielmehr darauf zurückzuführen, dass noch geklärt werden müsse, ob das Verfahren in Spanien oder in Deutschland stattfinden soll. Trotz mehrfacher Bestätigung habe eine erneute Überprüfung ergeben, dass die ursprünglichen Informationen falsch waren.
Wer ist zuständig?
Der aktuelle Stillstand im Verfahren hängt ausschließlich mit der Frage der Zuständigkeit zusammen. Beide Beteiligten sind Deutsche, was den Streitpunkt darstellt: Wo haben sich die mutmaßlichen Taten ereignet? Während eine Zuständigkeit in Deutschland in Betracht gezogen wird, besteht die Gegenseite auf einem Verfahren in Spanien. Eine Entscheidung darüber soll in den nächsten Tagen getroffen werden.
Nach Angaben der Kanzlei „Schertz Bergmann Rechtsanwälte“, die Ulmen vertritt, hat die spanische Staatsanwaltschaft auf Mallorca offiziell ihre Zuständigkeit infrage gestellt und beantragt, den Fall an die deutschen Behörden zu übergeben. Sie sei zu dem Schluss gekommen, dass sie nicht für die erfassten Sachverhalte zuständig sei.
Streit um die Ermittlungen
Im Gegensatz dazu äußerte der Strafverteidiger von Fernandes auf Mallorca, dass alle Delikte in Spanien untersucht werden müssten. Die mutmaßlichen Taten sowie die Wohnsitze der Beteiligten in Spanien rechtfertigten ein Verfahren dort. Den Vorwurf, Fernandes habe keine notarielle Erklärung abgegeben, bezeichnete er als reine Verteidigungsstrategie.
Fernandes hatte Ende 2025 in Spanien Anzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Ihr Vorwurf lautet, Ulmen habe in sozialen Medien täuschend echte Fakeprofile von ihr erstellt und darüber hunderte Männer kontaktiert. Er soll sich dabei als Fernandes ausgegeben und mit mehreren Männern sexuelle Gespräche geführt sowie erotische Bilder und Videos verschickt haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung, da die Vorwürfe bisher nicht gerichtlich bestätigt wurden.
Bildquelle: Webvideopreis Deutschland via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)