In Deutschland dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung von Eltern oder anderen sorgeberechtigten Personen alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt konsumieren. Diese Regelung könnte jedoch bald abgeschafft werden. Die Jugendministerin Karin Prien von der CDU hat ein Verbot des sogenannten „begleiteten Trinkens“ in einem neuen Gesetzesentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe angekündigt.
Der aktuelle rechtliche Rahmen erlaubt es Jugendlichen, ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt zu kaufen und zu konsumieren. Die Erlaubnis, diese Getränke bereits ab 14 Jahren unter Aufsicht einer sorgeberechtigten Person zu konsumieren, wurde 1952 eingeführt. Angesichts der gesundheitlichen Risiken und Suchtgefahren hatten sich bereits im vergangenen Jahr die Gesundheitsminister für ein Verbot ausgesprochen.
Im Gesetzentwurf von Prien wird argumentiert, dass die bestehende Regelung den Schutz junger Menschen vor missbräuchlichem Alkoholkonsum schwächt und den Zielen der Bundesregierung zur Suchtprävention widerspricht. Der Entwurf sieht vor, die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Konsum alkoholischer Getränke durch 14- und 15-Jährige in Begleitung einer sorgeberechtigten Person erlaubt, zu streichen.
Der Referentenentwurf wird nun mit Experten aus verschiedenen Verbänden diskutiert. Nach dieser Erörterung muss der Entwurf noch im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat genehmigt werden. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes steht noch nicht fest.
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