Geflügel unter Bedrohung: Ausbreitung der Newcastle-Krankheit
In Deutschland breitet sich die Newcastle-Krankheit, eine gefährliche Viruserkrankung, wieder unter Geflügel aus. Nach jahrzehntelanger Abwesenheit haben die Behörden nun acht bestätigte Ausbrüche in den Bundesländern Brandenburg und Bayern registriert, was die Veterinärbehörden in Alarmbereitschaft versetzt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnt vor einer erheblichen Gefährdung für Geflügelbetriebe sowie für spezielle Vogelhaltungen wie Zoos. Ein Sprecher des Instituts betonte die Notwendigkeit, die Aufmerksamkeit auf diesem Gebiet hoch zu halten und forderte strenge Kontrollen im Personen- und Warenverkehr der Betriebe.
Zusätzlich zu den Pflichtimpfungen sollten auch Maßnahmen zur Früherkennung, wie das sofortige Testen von kranken oder verendeten Tieren, ergriffen werden. Ende Februar wurde der erste Ausbruch der meldepflichtigen Erkrankung seit 30 Jahren in Brandenburg gemeldet. Inzwischen sind dort zwei Fälle bestätigt worden, während im bayerischen Landkreis Erding bei München sechs weitere Ausbrüche festgestellt wurden. Bis Mittwochvormittag wurden vorsorglich rund 125.000 Tiere getötet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Internationale Ausbrüche und Übertragungsrisiken
Die Newcastle-Krankheit, die aufgrund ihrer ähnlichen Symptome auch als atypische Geflügelpest bekannt ist, wird durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) verursacht. Laut FLI kann der Erreger prinzipiell alle Vogelarten infizieren. Während es bisher keine Berichte über Infektionen bei anderen Tieren gibt, ist eine Infektion des Menschen zwar selten, jedoch möglich. In der Regel beschränkt sich diese auf eine Bindehautentzündung, wobei in einigen Fällen auch tödliche Verläufe bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem dokumentiert wurden.
Das FLI weist zudem auf zahlreiche Ausbrüche in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in Polen, Tschechien und der Slowakei hin. Bis Ende der letzten Woche gab es jedoch keine Hinweise auf eine flächendeckende Ausbreitung aggressiver NDV-Varianten in Wildvögeln, im Gegensatz zu den gleichzeitig in Deutschland auftretenden hochpathogenen Vogelgrippeviren.
Impfpflicht und Schutzmaßnahmen
In Deutschland besteht eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, die für alle Hühner und Puten gilt, unabhängig von der Bestandsgröße. Dies schließt auch Kleinsthaltungen ein. Im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern ist diese Regelung in Deutschland besonders streng. Obwohl geimpfte Tiere sich ebenfalls infizieren können, sind sie weniger anfällig für eine Erkrankung, scheiden weniger Virus aus und zeigen in der Regel mildere Symptome.
Das FLI hebt hervor, dass die Kombination aus Impfung und der Tötung betroffener Bestände als wirksame Strategie zur Eindämmung der Krankheit gilt. Trotz der möglichen Lücken in der Schutzwirkung von Impfungen ist die Keulung infizierter Tiere eine sinnvolle Maßnahme, um die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit zu kontrollieren.
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