In Deutschland sollen Unternehmensgründungen künftig erheblich schneller realisiert werden können. Die Wirtschaftsressorts aus Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie das Justizministerium Nordrhein-Westfalen haben ein Konzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz entwickelt. Ziel ist es, dass Verwaltungsprüfungen erstmals vollständig automatisiert durchgeführt werden können. Bescheide sollen in Sekundenschnelle erteilt werden. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode auf Bundesebene vorgesehen.
Das Konzept wurde auf einer gemeinsamen Veranstaltung präsentiert und mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung erörtert.
Diese Initiative ist Teil der Föderalen Modernisierungsagenda, die auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 beschlossen wurde. Das Bundeskanzleramt und die Ministerpräsidenten haben sich darauf verständigt, bis Ende 2026 ein Gesetz zu verabschieden, das Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Das Konzept stammt aus dem Projekt „Gründen in 24 Stunden“, dessen Auftrag im Juni 2025 im IT-Planungsrat von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossen wurde.
Automatisierung von Verwaltungsprozessen
Der Ansatz der Länder geht über die bloße Digitalisierung von Anträgen hinaus. Es wird angestrebt, staatliche Entscheidungen in standardisierten Fällen automatisiert zu treffen. Grundlage hierfür sind klar definierte Prüftatbestände sowie digital verfügbare Registerdaten über die neue Datenautobahn National Once-Only-Technical-System.
Da viele Gründungen nach wiederkehrenden Mustern erfolgen, schätzen die Länderministerien, dass künftig bis zu 90 Prozent der Gründungsfälle vollständig automatisiert bearbeitet werden können. Nur komplexe oder atypische Fälle würden weiterhin individuell geprüft.
Damit wird nicht nur der Antrag digitalisiert, sondern auch die staatliche Sachbearbeitung und Entscheidung selbst automatisiert. Eine Modernisierung zentraler bundesrechtlicher Regelungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts ist hierfür erforderlich, da viele bestehende Vorschriften historisch gewachsen sind und nicht für automatisierte Verfahren ausgelegt sind.
Effizienzsteigerung durch gezielte Automatisierung
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, staatliche Verfahren effizienter zu organisieren. Es soll ermöglicht werden, dass rechtlich klar definierte Prüfungen automatisiert erfolgen können, wobei das bestehende Schutzniveau gewahrt bleibt. Anstatt Bürokratie durch die pauschale Streichung von Regeln zu reduzieren, verfolgt der Ansatz das Ziel, digitaltaugliches Recht und automatisierte Vollzugsprozesse zu etablieren.
Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, betont die Notwendigkeit einer neuen Gründerzeit in Deutschland. Sie hebt hervor, dass Gründerinnen und Gründer mit guten Ideen nicht länger durch veraltete Verfahren ausgebremst werden dürfen. Berlin habe bereits weitreichende digitale Dienstleistungen für Gründungen bereitgestellt und strebe ein bundesweit einheitliches Verfahren an.
Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, fordert eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands für Gründer. Er sieht in der Gründung innerhalb von 24 Stunden eine Möglichkeit, den Unternehmergeist zu fördern und die Gründung einfacher und vollständig digital zu gestalten.
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, hebt die Bedeutung von Gründungen für Innovation und wirtschaftliche Resilienz hervor. Sie betont, dass Nordrhein-Westfalen als innovativer Gründungsstandort bessere Bedingungen schaffen möchte, um Unternehmensgründungen zu erleichtern.
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, erklärt, dass Gründerinnen und Gründer einen Staat benötigen, der Vertrauen schenkt und den Prozess der Selbständigkeit vereinfacht. Das Projekt „Gründung in 24 Stunden“ soll den Gründungsprozess durch intelligente Verknüpfung von Recht und Technik beschleunigen.
Hintergrundinformationen zum Gründungsprozess
Der derzeitige Gründungsprozess in Deutschland umfasst zahlreiche Behörden und Institutionen, darunter Gewerbeämter, Finanzämter, Registergerichte, Kammern und Sozialversicherungsträger. Die Verfahren laufen häufig getrennt, was zu mehrfachen Dateneingaben und manuellen Prüfungen führt. Das Projekt „Gründen in 24 Stunden“ verfolgt daher einen neuen Ansatz:
- Zusammenfassung aller Verfahren in einer digitalen „Wirtschaftsmeldung“
- Automatisierte Prüfung von Standardfällen auf Basis vorhandener Registerdaten
- Parallele Bearbeitung aller Verfahren und Koordinierung durch eine staatliche Backendplattform
- Rechtssichere Bescheide in Echtzeit
Langfristig wird ein vollständig digitaler und föderal arbeitsteiliger Gründungsprozess angestrebt, bei dem die Länder und Kommunen weiterhin ihre jeweiligen Zuständigkeiten wahrnehmen.
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Bildquelle: ai-generated-gemini