„Die neue Paketsteuer wird das Online-Shopping erheblich verteuern“, äußerte sich eine betroffene Kundin.
Österreich hat am 1. Oktober 2026 eine neue Steuer auf Paketlieferungen eingeführt, die vor allem große Online-Händler trifft. Ab sofort müssen Verbraucher für ihre Online-Bestellungen 2,40 Euro zusätzlich berappen, was zu Ärger bei den Käufern und Händlern führt.
Zusätzliche Kosten für Online-Einkäufe
Seit dem 1. Oktober sind Käufer in Österreich mit einer neuen Abgabe konfrontiert. Großunternehmen im Versandhandel, darunter Amazon, Zalando, Temu, Ikea, Otto, Shein, AliExpress, Apple und MediaMarkt, erheben nun pauschal 2,40 Euro pro Bestellung. Diese Regelung gilt für Firmen, die im Jahr mehr als 100 Millionen Euro im österreichischen Versandhandel umsetzen. Rund 14 bis 16 große Plattformen sind von dieser Steuer betroffen.
Für Käufer ist es wichtig zu wissen, dass die Abgabe nur einmal pro Bestellung fällig wird, unabhängig von der Anzahl der Pakete. Das bedeutet, dass bei einer Bestellung mehrerer Artikel nur einmal 2,40 Euro berechnet werden, selbst wenn die Lieferung in mehreren Sendungen erfolgt. Das österreichische Finanzministerium erwartet durch diese Maßnahme jährliche Einnahmen von etwa 280 Millionen Euro, die unter anderem dazu verwendet werden sollen, die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel zu senken. Ein Beispiel zeigt bereits, dass ein Haaröl auf Amazon von 6 Euro auf 8,40 Euro gestiegen ist.
Ausnahmen von der Paketsteuer
Allerdings sind nicht alle Online-Bestellungen von der Steuer betroffen. Ausgenommen sind private Verkäufe über Plattformen wie Vinted oder Willhaben. Auch Lebensmittel-Lieferungen sowie Zeitungen und Zeitschriften bleiben steuerfrei. Zudem müssen Käufer, die ihre Bestellung online aufgeben und die Ware im Geschäft abholen, die Paketsteuer nicht entrichten.
Proteste der Händler gegen die neue Regelung
Während einige Verbraucher versuchen, Wege zur Vermeidung der Zusatzkosten zu finden, regt sich Widerstand bei den Händlern. Otto Österreich und Zalando haben bereits angekündigt, die Paketsteuer bei vollständigen und rechtzeitigen Rücksendungen zurückzuerstatten. Gleichzeitig wurden juristische Schritte gegen die neue Regelung eingeleitet. Zalando hat, so die eigenen Angaben, eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, und weitere Händler könnten folgen.
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Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.