Eine Klage könnte für zahlreiche Verbraucher in Deutschland weitreichende Folgen haben. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm steht bevor, das möglicherweise Kunden des Energieanbieters ExtraEnergie zugutekommen könnte.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rechte von Kundinnen und Kunden zu verteidigen. ExtraEnergie, das auch unter den Markennamen ExtraGas, PrioStrom und HitEnergie bekannt ist, hatte während der Energiekrise im Sommer 2022 die Preise für Bestandskunden erheblich angehoben – in einigen Fällen um mehr als 200 Prozent, wie der Verband berichtet. Dies führte bei vielen Verbrauchern zu finanziellen Einbußen, die sich auf fünfstellige Beträge summieren können.
Beteiligung an der Klage noch bis Montag möglich
Die Verbraucher haben die Möglichkeit, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Dies ist bis kommenden Montag möglich, indem sie sich online im Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Die Teilnahme ist kostenlos und erfordert lediglich einige persönliche Angaben, insbesondere den Grund des Anspruchs. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt dafür entsprechende Textbausteine zur Verfügung, die auf der Webseite des Verbandes zu finden sind.
Urteil könnte Entschädigungsansprüche auslösen
Das Oberlandesgericht Hamm wird das Urteil Anfang Oktober verkünden. Sollte der Verbraucherzentrale Bundesverband im Verfahren Recht bekommen, könnten die betroffenen Verbraucher ihren individuellen finanziellen Schaden bei ExtraEnergie geltend machen. Dies bezieht sich auf den Betrag, den sie aufgrund der einseitigen Preiserhöhung zu viel gezahlt haben. Verbraucher, die sich über die Preisgestaltung informieren möchten, finden hilfreiche Informationen zu Heizöl zum Festpreis und den damit verbundenen Risiken.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Ansprüche erst nach der Rechtskraft des Urteils realisiert werden können. Die Verbraucherzentrale wird in der Regel weitere Hinweise geben, wie die Betroffenen vorgehen sollten. Anspruch auf Entschädigung haben nur diejenigen, die sich rechtzeitig im Klageregister eingetragen haben. Auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter kann eine Option sein; viele Haushalte entscheiden sich mittlerweile für Ökostrom, um von stabileren Preisen zu profitieren.
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Quellen: tagesschau