Anspruch auf Hinterbliebenenrente: Einkommensgrenzen und Freibeträge
Im Falle des Todes Ihres Ehepartners haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihr eigenes Einkommen nicht zu hoch ist. Überschreiten Sie den festgelegten Freibetrag, wird die Witwenrente entsprechend gekürzt.
Die Höhe des Einkommens, das Sie erzielen dürfen, ohne dass Ihre Witwenrente sinkt, orientiert sich am sogenannten Rentenwert. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt das 26,4-Fache dieses Wertes. Sollten Sie Kinder haben, die Anspruch auf Waisenrente haben, erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts.
Neue Freibeträge ab Juli 2026
Mit der angekündigten Rentensteigerung ab Juli 2026 stehen nun auch die neuen Freibeträge für die Witwenrente fest, die vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gelten werden. Der Rentenwert wird um 4,24 Prozent angehoben und beträgt künftig 42,52 Euro. Die folgende Übersicht zeigt, welche monatlichen Freibeträge für die Witwenrente ab diesem Zeitpunkt gelten:
- Eigenes Einkommen bis zur festgelegten Grenze führt zu keiner Kürzung der Witwenrente.
Für die Berechnung ist stets das Einkommen des vorangegangenen Steuerjahres maßgeblich – für die Freibeträge ab Juli 2026 sind dies die Einkünfte aus dem Jahr 2025. Es ist wichtig zu beachten, welche Einkünfte die Deutsche Rentenversicherung auf Ihre Witwenrente anrechnet.
Einkommensanrechnung bei Erwerbstätigkeit
Wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind, wird von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen zunächst pauschal 40 Prozent abgezogen, um das sogenannte pauschalierte Nettoeinkommen zu ermitteln. Sollte Ihr Einkommen den Freibetrag übersteigen, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, Sie erzielen als Erwerbstätige ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro pro Monat und haben keine Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben. In diesem Fall übersteigt Ihr Einkommen den ab Juli 2026 geltenden Freibetrag um 377,47 Euro (1.500 Euro minus 1.122,53 Euro). 40 Prozent dieses Betrags entsprechen 150,99 Euro, um den Ihre Witwenrente gekürzt wird.
Besonderheiten bei Altersrente
Es ist wichtig zu wissen, dass die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente anders funktioniert, wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen. In diesem Fall zieht der Rentenversicherungsträger lediglich 14 Prozent von der Bruttorente ab, um die Nettoaltersrente zu berechnen. Die weitere Berechnung bleibt jedoch unverändert.
Zusätzlich wurde die Rentenerhöhung beschlossen, die Auswirkungen auf viele Rentner haben wird. Auch die Bürgergeld-Reform könnte für einige Betroffene von Bedeutung sein.
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